AM schließt mit FahrerPLUS Versorgungslücke bei Autofahrern

12.10.2004 | Köln
Die Aachener und Münchener bietet eine neue Unfallversicherung für Autofahrer. Die FahrerPLUS-Versicherung schützt Fahrer vor den finanziellen Folgen eines eigenverschuldeten Unfalls. Bei diesen Unfällen war der Fahrer bisher nicht oder nur unzureichend versichert. Auch wenn der Schuldige nicht feststellbar ist, leistet die Versicherung.

Jährlich Millionen Verkehrsunfälle

2003 kam es in Deutschland nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes zu mehr als 2,25 Millionen Verkehrsunfällen mit rund 460.000 Verletzten. Mehr als 6.600 Menschen kamen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Die Fahrer der Fahrzeuge zählten besonders häufig zu den Opfern: Mehr als zwei Drittel der Toten oder Verletzten waren die Fahrer.

Versicherungslücke

Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung schützt nur die Mitfahrer. Verletzt sich ein Fahrer in seinem Auto durch einen Unfall mit eigenem Verschulden oder Teilschuld, so ist er nur ungenügend abgesichert. Das gleiche gilt, wenn der Schädiger nicht feststellbar ist, etwa bei einem Wildunfall oder bei Fahrerflucht. Der Fahrer bleibt dann, abgesehen von sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchenwie etwa Heilbehandlung, Lohnfortzahlung und Krankengeld,ohne Entschädigung.

Versichert wie bei Fremdverschulden

Die neue FahrerPLUS-Versicherung schließt die Versorgungslücke. Sie bietet die gleichen Versicherungsleistungen wie die Kfz-Haftpflicht den anderen Insassen im Auto - in der Regel bis zu 8 Millionen € für Personenschäden.

Die FahrerPLUS-Versicherung leistet:

Ausgleich des Verdienstausfalles (Differenz zu Leistungen der Sozialversicherungsträger wie zum Beispiel Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Arbeitsamt)

Ausgleich einer Verdienstminderung bei Wiedereintritt ins Berufsleben und einer daraus resultierenden Rentenminderung

Schmerzensgeld

Übernahme weiterer Folgekosten (zum Beispiel Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe)

Übernahme der Kosten für einen Rechtsbeistand

Leistungen an Hinterbliebene (z.B. Witwen-/Waisenrente )

Schutz gilt auch bei Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit ist mitversichert: Die Aachener und Münchener zahlt auch bei Unfällen zum Beispiel wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Auffahrunfällen wegen Unachtsamkeit, leichtsinnigen Überholens oder Vorfahrtsverletzungen. Dagegen leistet die Versicherung beispielsweise nicht bei Vorsatz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und/oder unter Alkoholeinfluss.

Günstiger Tarif

Der Beitrag für die FahrerPLUS-Versicherung liegt bei 5,3 Prozent des Kfz-Haftpflicht-Beitrages. Je höher der Schadenfreiheitsrabatt, desto geringer ist der Beitrag für die FahrerPLUS-Versicherung.

Quelle: Pressemeldung Generali Deutschland Holding AG

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