Bausparen - staatliche Zuschüsse an Bedingungen geknüpft

12.02.2010 | Leipzig
Bausparen wird staatlich gefördert. Die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage werden in diesem Zusammenhang von Vermittlern gern als Verkaufsargument eingesetzt. Neuerdings kommt auch noch die Riester-Förderung dazu. Wie Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Sachsen belegen, erklären die Verkäufer jedoch ihren Kunden nicht immer, dass diese staatlichen Förderungen nicht jedermann erhalten kann.

Sowohl die Zahlung der Wohnungsbauprämie wie auch die der Arbeitnehmersparzulage sind an Einkommensgrenzen gebunden. In beiden Fällen sind diese nicht besonders hoch angesetzt, so dass viele Verbraucher nicht in den Genuss dieser staatlichen Förderung kommen. Für den Erhalt der Wohnungsbauprämie dürfen Alleinstehende nicht mehr als 25.600 Euro - Ehepaare das Doppelte - zu versteuerndes Einkommen pro Jahr erzielen. Bezüglich der Arbeitnehmersparzulage ist es noch weniger, nämlich nur 17.900 Euro für einen Single und 35.800 Euro für ein Ehepaar. "Dass diesbezüglich unterschiedliche Höchstgrenzen gelten, ist für Verbraucher schwer einzuordnen", weiß Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Umso wichtiger ist es, vor Vertragsabschluss richtig aufgeklärt zu werden."

Dazu gehört des Weiteren die Information, dass für Verträge, die seit dem 01. Januar 2009 geschlossen und gefördert werden, grundsätzlich die zusätzliche Bedingung gilt, dass das Ersparte immer unmittelbar wohnungswirtschaftlich verwendet werden muss. Es ist generell also nur noch mit Altverträgen, die bis Ende 2008 geschlossen wurden, möglich, beispielsweise nach 8 Jahren mit dem geförderten Ersparten einen Autokauf zu finanzieren. Diese alte Regelung gilt nach neuem Recht nur noch für sehr junge Bausparer fort, nämlich für solche, die bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt waren.

Hinsichtlich der Riester-Förderung spielen Einkommensgrenzen keine Rolle. Wer diesbezüglich gefördert werden will, muss jedoch Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sein oder zumindest einen pflichtversicherten Ehepartner haben.

Wer sich informieren möchte, ob der laufende Vertrag optimal gestaltet ist, welche Änderungen vorgenommen werden können oder ob der Abschluss eines Bausparvertrages überhaupt sinnvoll ist, kann sich dazu in der Verbraucherzentrale Sachsen persönlich beraten lassen. Sinnvolle Ergänzung dazu ist der kleine Ratgeber "Bausparen".

Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

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