Besser als ihr Ruf: Riester-Rente lohnt sich
Aufgrund zweier Fördereffekte Zulagen einerseits, Steuerersparnis andererseits zahlt sich Riestern für jede Einkommensgruppe aus. Hinzu kommt: Anfängliche Nachteile der Riester-Rente wurden beseitigt. Statt eines jährlich zu erneuernden Antrags können die Zulagen nur durch einen Dauerzulageantrag angefordert werden. Zu Rentenbeginn ist mittlerweile eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals möglich. Weitere Neuerung: Der Mindesteigenbeitrag, der vom Sparer einzuzahlen ist, beträgt jetzt einheitlich 60 Euro und ist nicht mehr von der Kinderzahl abhängig.
Gerade für Familien mit ist die Vorsorge á la Riester profitabel: Sie erhalten jährlich die Grundzulage von bis zu 76 Euro pro Person und eine Kinderzulage von 92 Euro pro Kind. Vor allem wer früh genug zu sparen anfängt und die Kinderzulage lange in Anspruch nimmt, kann mit der Riester-Rente ein kleines Vermögen ansparen.
Gutverdiener hingegen profitieren vom Steuereffekt, denn die Beiträge zur Riester-Rente sind vollständig abzugsfähig. Maximal kann man 1.050 Euro im Jahr 2005 als Sonderausgaben geltend machen (Eigenbetrag plus Zulagen). Ist der Steuervorteil größer als die Zulagen, gibt es die Differenz mit der nächsten Steuererklärung erstattet.
Fazit: Die Förderquote liegt schnell bei 40, 50 oder mehr Prozent. Eine Chance für die dringend notwendige Altersvorsorge, die sich niemand entgehen lassen sollte. Nicht nur Arbeitnehmer, Landwirte und Beamte profitieren von der Riester-Rente, sondern auch deren Ehepartner. Diese erhalten auch dann die Zulage, wenn sie über kein eigenes Einkommen verfügen. Vorausgesetzt, sie besitzen einen eigenen Altersvorsorgevertrag. Eine ideale Vorsorge-Form für Frauen! Da grundsätzlich bei Ehepaaren die Kinderzulage dem Vertrag der Mutter zugeschrieben wird, erreichen Frauen ausgesprochen hohe Förderquoten.
Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen
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