Betriebliche Altersversorgung
Obwohl der Staat schon 2002 dafür gesorgt hat, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung hat, zahlt bisher nur jeder fünfte über seinen Arbeitgeber in die Betriebsrente. Das ergab eine Studie der psychonomics AG im Auftrag der Versicherungskammer Bayern. Auffällig ist, dass der Anteil bei jungen Menschen unter 30 Jahren deutlich kleiner ist. So zahlen gerade einmal 12 Prozent dieser Altersgruppe in eine Betriebsrente ein. Auch der Unterschied zwischen Männern und Frauen ist groß: 24 Prozent der Männer, aber nur 15 Prozent der Frauen machen mit.
Betriebsrente spart Steuern und Sozialabgaben
Jens Ehlers, Geschäftsführer der Versicherungskammer Bayern Pensions-Management GmbH (PMG), wundert sich über die verhaltene Nachfrage. "Das Sparen für die Betriebsrente hat enorme Vorteile. Der Arbeitnehmer sorgt nicht nur für sein Alter vor, sondern kann auch noch Steuern und Sozialabgaben sparen." Der Beitrag wird nämlich vom Arbeitgeber direkt aus dem Bruttogehalt eingezahlt. Bis zu 2.592 Euro im Jahr sind somit sozialversicherungsfrei; und bis zu 4.392 Euro sogar steuerfrei. Wie viel der Arbeitgeber jeweils vom Bruttogehalt für die Betriebsrente überweist, entscheidet der Mitarbeiter selbst. Also ist die betriebliche Altersvorsorge auch für Berufsanfänger und Arbeitnehmer mit kleinerem Einkommen sinnvoll und machbar.
Viele kennen ihre Rechte nicht
"Ein Grund für die geringe Verbreitung liegt darin, dass viele gar nichts von ihrem Anspruch wissen oder die Arbeitgeber keine betriebliche Altersversorgung anbieten," sagt Ehlers. Lediglich 39 Prozent der Befragten werden von ihrem Arbeitgeber auf die Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge hingewiesen. 37 Prozent und damit mehr als ein Drittel wurde bislang noch gar nicht mit dem Thema konfrontiert. Ehlers empfiehlt, sich in der Personalabteilung schlau zu machen. "Bietet der Arbeitgeber keine betriebliche Altersvorsorge an, so kann er auf Anfrage dafür sorgen." Die Betriebe stünden dem Thema durchaus aufgeschlossen gegenüber, würden aber häufig erst tätig, wenn die Mitarbeiter sich meldeten.
Quelle: Pressemeldung Versicherungskammer Bayern
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