Betriebliche Altersversorgung: Swiss Life gründet Treuhandverein

01.02.2006 | München
Im Dezember 2005 gründete Swiss Life zusammen mit der Tochtergesellschaft Schweizer Leben PensionsManagement (SLPM) den Treuhandverein Swiss Life Pension Trust e.V. Swiss Life bietet damit Unternehmen die Möglichkeit, Deckungsmittel (insbesondere Rückdeckungsversicherungen) für Verpflichtungen aus einer betrieblichen Altersversorgung, Altersteilzeit oder Langzeitkonten aus dem Betrieb auszulagern.

Durch diese Regelung ist auch der seit Juli 2004 vorgeschriebene Insolvenzschutz bei Altersteilzeitkonten gewährleistet. Der Trust wird verwaltet von SLPM, die innerhalb von Swiss Life alle versicherungsunabhängigen Verwaltungs- und Beratungsdienstleistungen für die betriebliche Altersversorgung sicherstellt.

Mit der Gründung des Swiss Life Pension Trust e.V. vervollständigt Swiss Life ihr Leistungsspektrum im Umfeld der betrieblichen Altersversorgung um ein so genanntes Contractual Trust Arrangement (CTA). Das CTA-Modell ist vor allem für Unternehmen interessant, die nach internationaler Rechnungslegung bilanzieren. Der Trust richtet sich an Firmen, die ihre Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersvorsorge in Form der Direktzusage durchführen. Daneben eignet er sich für Altersteilzeitverpflichtungen oder Arbeitszeitkonten, um Deckungsmittel aus dem Betrieb auszulagern und vor einem Fremdzugriff bei Insolvenz zu schützen. Rückdeckungsversicherungen für betriebliche Altersversorgung werden nach IAS/FAS über den Swiss Life Pension Trust als plan assets anerkannt und können mit der Pensionsverpflichtung gegengerechnet werden, was eine Bilanzverkürzung bedeutet. Ziel ist es, einen rechtlichen Rahmen für diese Art der betriebsinternen, durch Treuhand- und Sicherungsabrede abgesicherten "Pensionsfonds" bereitzustellen.

In der Praxis werden Mittel auf den Trust übertragen, die ausschließlich zur Rückdeckung oder Befriedigung von Versorgungsverpflichtungen des bilanzierenden Unternehmens verwendet werden dürfen. Ein Zugriff von Gläubigern des Unternehmens auf das ausgelagerte Vermögen ist ausgeschlossen, auch bei Insolvenz. Da diese Mittel vor der Insolvenz des Unternehmens geschützt sind, trägt der Swiss Life Pension Trust auch zur Vertrauensbildung bei Mitarbeitern bei.

Thomas Zimmermann, Geschäftsführer SLPM, erklärt, warum das Modell des Treuhandvereins für Firmenkunden attraktiv ist: "Die Möglichkeit, Finanzierungsmittel wie z.B. Rückdeckungsversicherungen aus dem Betrieb über einen Trust auszulagern, konnten bislang nur große Konzerne nutzen. Für Unternehmen, für die die Einrichtung eines eigenen Trusts unrentabel ist, bieten wir mit Swiss Life Pension Trust e.V. eine ideale Lösung rund um Rückdeckungsversicherung und Insolvenzschutz an."

Quelle: Pressemeldung Swiss Life

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