Betriebliche Altersvorsorge für Führungskräfte: Optimal abgesichert im Ruhestand
Im Thema des Monats September beim Swiss Life Vorsorge-Know-how erfahren leitende Angestellte, Inhaber und Gesellschafter-Geschäftsführer sowie alle, die mittelfristig einen vergleichbaren Karriereschritt tun werden unter www.swisslife.de/vorsorge, was sie für einen sorgenfreien Ruhestand tun können.
Besonders interessant ist der Sonderfall des geschäftsführenden Gesellschafters (GGF). Dieser ist durch seine Beteiligung am Unternehmen (Mit-)Inhaber, wird aber steuerrechtlich wie ein Arbeitnehmer behandelt - was wiederum die Möglichkeit der betrieblichen Vorsorge (bAV) bereithält. Durch die bAV stehen dem GGF zusätzliche Chancen einer optimalen Absicherung zur Verfügung.
Die verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Vorsorge stellt Swiss Life im Thema des Monats September vor. Allgemein gilt: Egal, für welche Variante Führungskräfte sich entscheiden - nach einigen Jahren müssen sie ihre Versorgungszusage darauf überprüfen, ob sie den aktuellen Anforderungen (noch) entspricht. "Die Überprüfung einer betrieblichen Versorgung erfordert Fachwissen und Erfahrung. Bei der Überprüfung und auch bei der dann oft nötigen Anpassung der Versorgung ist es entscheidend, dass ein bAV-Spezialist eng mit dem Steuerberater zusammenarbeitet", rät Hubertus Harenberg, Leiter der Abteilung Vertriebsunterstützung bAV bei Swiss Life in Deutschland. "Übrigens: Wenn Änderungen im Unternehmen unmittelbar bevorstehen, beispielsweise der Verkauf von Firmenanteilen, ist es für eine optimale Lösung meist zu spät", warnt der Experte.
Ausführliche Tipps und Informationen zur finanziellen Planung einer Führungskraft für den Ruhestand gibt es im aktuellen Thema des Monats "Vorsorge für Führungskräfte" unter www.swisslife.de/vorsorge.
Quelle: Pressemeldung Swiss Life
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