Bringen Sie die Vermögenswirksamen Leistungen mit ein - es lohnt sich!

23.11.2009 | Köln
Bereits seit 2002 haben medizinische Fachangestellte - Arzthelferinnen - das Recht auf Entgeltumwandlung gemäß § 3.63 des Betriebsrenten-gesetzes. Seit dem 1. April 2008 gibt es durch einen eigenen Tarifvertrag zur betrieb-lichen Altersversorgung (bAV) in Arztpraxen sogar noch mehr Möglichkeiten zum Aufbau einer steuerlich geförderten Altersrente.

Und die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) können dabei renditebringend in die Altersrente "eingebracht" werden.

"In der Arztpraxis wird gutes Geld verdient", dieser Satz trifft zwar meist auf den Praxisinhaber zu, nicht jedoch auf das Personal. Vollzeit beschäftigte Arzthelferinnen kommen auf ein durchschnittliches Jahreseinkommen von rd. 20 TEUR. Bei 30 Berufsjahren entspricht dies einer Altersrente von lediglich 500 Euro aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Für den Aufbau einer eigenen privaten Altersvorsorge fehlt aber oft die Liquidität. Was bleibt, ist die Riesterförderung und / oder noch besser die betriebliche Altersversorgung, um der drohenden Altersarmut vorzubeugen. Dies haben auch die Arbeitgeber erkannt und gemeinsam mit dem Berufsverband der Medizinischen Fachangestellten neben die Entgeltumwandlung einen eigenständigen Tarifvertrag zur bAV geschaffen. Nutznießer dieses Tarifvertrages sind schätzungsweise 360.000 Angestellte in den rund 90.000 deutschen Arztpraxen. Wobei nach verschiedenen Analysen etwa jede zweite Arztpraxis sogar tariflich unmittelbar oder mittelbar gebunden ist. Tarifvertrag zur bAV Der Tarifvertrag sieht zunächst einmal eine Arbeitgeber-Anschubfinanzierung vor, die sich wie folgt darstellt: Vollzeitkräfte sowie Azubis (nach der Probezeit) erhalten 20 Euro, Teilzeitkräfte einschl. der Minijobber erhalten 10 Euro monatliche Anschubfinanzierung. Daneben aber sieht der Tarifvertrag ausdrücklich vor, dass auf VL zugunsten einer bAV verzichtet werden kann. Dann erhöht sich der Arbeitgeberbeitrag auf 56 Euro für Vollzeitkräfte, 38 Euro für Azubis nach der Probezeit und 28 Euro für Teilzeitkräfte - jeweils eingerechnet ist dabei die pauschale Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers. Übrigens: Ab 2015 sieht der Tarifvertrag generell nur noch "bAV anstelle von VL" vor, denn diese Möglichkeit verschafft den Arzthelferinnen den größtmöglichen Effekt zum Aufbau einer zusätzlichen Altersrente aus dem Betrieb. Doch damit nicht genug! Wandelt die Angestellte selbst noch Entgelt um, dann erhält sie auch darauf noch einen Zuschuss des Arbeitgebers in Höhe von 20% des umgewandelten Betrages, mindestens aber 10 Euro! So kommt in vielen Fällen eine zusätzliche Altersrente "quasi zum Nulltarif" zustande, denn die Beiträge zur bAV sind ja steuer- und sozialversicherungsfrei. Ein großer Vorteil gegenüber den herkömmlichen VL - und damit ein weiteres Argument für die Beratung.

Quelle: Pressemeldung Deutsche Ärzteversicherung

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