Bürgerentlastungsgesetz - Milliardengeschenk für Steuerzahler nutzen

16.11.2009 | München
Die WWK Lebensversicherung a. G. stellt ihren Partnern seit Kurzem einen speziell auf die Bedürfnisse des Vertriebs ausgerichteten Bürgerentlastungsrechner zur Verfügung. Mit diesem kann der Vermittler seine Kunden schnell und einfach über die im Rahmen von mehreren gesetzlichen Neuregelungen geschaffenen steuerlichen Entlastungen informieren und als Verkaufsansatz nutzen.

Der Bürgerentlastungsrechner steht im geschlossenen Vermittlerbereich des WWK-Portals unter www.wwk.de > Vertriebs-Tools > Bürgerentlastungsrechner online zum Download zur Verfügung.

Das Bürgerentlastungsgesetz ist ein Beschluss ganz im Sinne der Arbeitnehmer: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können künftig als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden - und zwar in voller Höhe. Die Beträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Von 2010 an werden Arbeitnehmer so um fast zehn Milliarden Euro entlastet. Bereits vor dieser Novelle erließ der Gesetzgeber in verschiedenen Schritten steuerliche Verbesserungen für die Bürger. Zu nennen sind das seit Anfang 2005 geltende Alterseinkünftegesetz, mit dem eine stufenweise Steuerfreistellung der Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer von 2005 bis 2025 um jährlich zwei Prozent einhergeht und das in 2009 eingeführte "Konjunkturpaket 2", das eine Senkung des Grundfreibetrags und der Krankenversicherungsbeiträge mit sich bringt.

Die Erleichterungen erhöhen die zur Verfügung stehende Liquidität der Bürger deutlich und bieten das Potential, das Mehr an Liquidität auch für die persönliche Vorsorge zu nutzen. Mit dem Bürgerentlastungsrechner können nun die steuerlichen Auswirkungen für die Kunden einfach berechnet werden (einzeln oder gesamt). In einem weiteren Schritt können diese auch für eine Vorteilsberechnung in einer Basisrente, einer Direktversicherung, einer Riester-Vorsorge oder einer Privatvorsorge genutzt werden. Für die Direktversicherung können zusätzlich ein Arbeitgeberbeitrag und die vermögenswirksamen Leistungen integriert werden.

Quelle: Pressemeldung WWK Allgemeine Versicherung AG

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