Debeka gründet Unterstützungskasse und erweitert damit ihr Angebot im Bereich der betrieblichen Altersversorgung
Damit baut die Debeka ihr Angebot auf diesem Gebiet weiter aus. Durch die neue Unterstützungskasse kann sie Arbeitgebern zusätzliche Möglichkeiten der Altersversorgung bieten, da bei diesem Durchführungsweg bestimmte Höchstgrenzen des Einkommensteuergesetzes
nicht greifen. Der Geschäftsbetrieb wurde zum 1. Januar 2010 aufgenommen.
Und so funktioniert eine Unterstützungskasse: Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage - zum Beispiel für dessen Ruhestand - und schaltet zur Erfüllung der zugesagten Leistungen die Unterstützungskasse ein, der er als Träger beitritt. Für die Erfüllung bzw. Absicherung der zugesagten Leistungen schließt die Kasse dann entsprechende Rückdeckungsversicherungen ab. Die Vorteile für den Arbeitgeber bei diesem Weg der betrieblichen Altersversorgung liegen darin, dass die Beiträge für die Unterstützungskasse Betriebsausgaben darstellen.
Außerdem müssen für die Versorgungszusage - anders als bei einer
Direktzusage - keine Rückstellungen in der Bilanz gebildet werden.
Neben der Unterstützungskasse haben Arbeitgeber vier weitere Möglichkeiten, eine betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter durchzuführen - über die Direktversicherung, eine Pensionskasse, eine Direktzusage oder einen Pensionsfonds.
Bis auf den Pensionsfonds bietet die Debeka für die von ihr betreuten Arbeitgeber nun alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung an.
Quelle: Pressemeldung Debeka-Gruppe
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