Der Gesundheitsfonds startet am 1. Januar 2009
Für alle Versicherten gilt: Jeder hat die freie Wahl der Krankenkasse. Falls jemand seine Krankenkasse wechseln möchte, kann er dies zu einem Zeitpunkt seiner Wahl tun. An die Wahl seiner Krankenkassen ist der Versicherte grundsätzlich 18 Monate gebunden. Wenn die Krankenkassen nach Einführung des Gesundheitsfonds einen Zusatzbeitrag erheben, besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht.
Wie funktioniert der Gesundheitsfonds?
Der Gesundheitsfonds ist wie ein großer Topf, in den ab dem 01.01.2009 alle Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung hineinfließen. Aus diesem Topf erhält jede Krankenkasse Geld für die Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten. Dies ist eine pauschale Zuweisung pro Kopf sowie Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheitshäufigkeit der Versicherten.
Wer legt den Beitragssatz fest, der am 01.01.2009 erhoben wird?
Die Bundesregierung hat den Einheitsbeitrag am 1. November 2008 erstmalig festgelegt.
Bekommen alle Krankenkassen gleich viel Geld?
Nein. Krankenkassen, die viele Versicherte mit ausgewählten schwerwiegenden oder kostenintensiven chronischen Krankheiten versorgen, bekommen mehr Geld zugewiesen als solche, die in der Hauptsache gesunde Menschen versichern. Das ist der so genannte Morbiditätsrisikostrukturausgleich (Morbi RSA).
Muss ich ab 2009 meine Beiträge direkt an den Fonds überweisen?
Für die Versicherten ändert sich nichts: Wie bisher können sich Arbeitnehmer und Auszubildende darauf verlassen, dass ihr Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetrieb die Beiträge an die Krankenkasse abführt. Studenten und andere Selbstzahler nehmen die Überweisung an die Krankenkasse weiterhin selbst vor. Die Krankenkasse leitet die Beiträge an den Fonds weiter. Nur bei Rentnern, Arbeitslosen und Wehr- oder Zivildienstleistenden überweist die Rentenversicherung bzw. die Bundesagentur für Arbeit direkt an den Fonds.
Wie gestaltet sich der Beitrag ab dem 01.01.2009, wenn der Gesundheitsfonds in Kraft tritt?
Ab Januar 2009 wird es einen einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen geben. Die Bundesregierung hat diesen auf 14,6 Prozent (+ 0,9 Prozent Sonderbeitrag) festgelegt. Dieser Beitragssatz soll von Anfang an 100 Prozent der Ausgaben decken. Dieses Ziel hat sich die Bundesregierung für die Krankenkassen insgesamt vorgenommen. Ob die einzelne Krankenkasse ab 2009 ihre gesamten Ausgaben gedeckt bekommt, hängt von der Höhe der Fondszuweisungen ab. Ab 2010 soll der Gesundheitsfonds dann nur noch 95 Prozent der Krankenkassenausgaben finanzieren. Krankenkassen können dann zusätzlich - je nach Finanzlage - ihren Versicherten entweder eine Prämie auszahlen oder einen Zusatzbeitrag einziehen.
Wenn ein Zusatzbeitrag erhoben werden muss, wie hoch wäre dieser?
Falls ein Zusatzbeitrag notwendig werden sollte, betrüge der vom Arbeitnehmer zu erhebende zusätzliche Beitrag höchstens 8 ? pro Monat ohne Einkommensprüfung. Bei höheren Pauschalsätzen beschränkt er sich auf 1 Prozent des Einkommens.
Wie erfolgt die Ausschüttung der Prämien? Wie wird die Höhe der Prämie festgelegt?
Krankenkassen, bei denen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds die tatsächlichen Ausgaben übersteigen und Rücklagen gebildet werden, können Prämien an ihre Mitglieder auszahlen. Wie hoch diese Prämien sein werden und ob es Krankenkassen geben wird, die Prämien auszahlen, kann heute noch niemand sagen.
Quelle: Pressemeldung Deutsche BKK
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