Der Pensionsfonds
Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, zur Hinterbliebenenversorgung oder zur Invaliditätsversorgung zusagt. Die betriebliche Altersvorsorge trägt damit zur sozialen Sicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie bei.
Für den Arbeitgeber bietet sich eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden und zu motivieren. Zudem spart er bei der betrieblichen Altersversorgung oftmals Lohnnebenkosten. Finanziert wird die betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber selbst oder durch den Arbeitnehmer, indem dieser mit dem Arbeitgeber vereinbart, Teile seines Lohns oder Gehalts in eine Zusage auf spätere Versorgungsleistungen umzuwandeln. Dabei stehen ihm zur Durchführung verschiedene Wege zur Verfügung: Er kann sie entweder unmittelbar (Direktzusage) oder mittelbar über einen externen Versorgungsträger - zum Beispiel einem Pensionsfonds - organisieren.
Neu: Pensionsfonds
Der Pensionsfonds als neu eingeführter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung orientiert sich an angelsächsischen Vorbildern. Er bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersversorgung. Bei einem Pensionsfonds handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumt.
Pensionsfonds unterliegen nicht den strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen. Sie dürfen ihr Vermögen in höherem Maße auch am Aktienmarkt anlegen, um dessen Renditechancen besser nutzen zu können. Allerdings ergeben sich daraus auch höhere Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt derzeit sehr stark schwanken. Auch aus diesem Grund sollten Pensionsfonds professionell gemanagt werden.
Steuerfreiheit für Beiträge an Pensionsfonds
Beiträge an einen Pensionsfonds - gleichgültig ob vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder vom Arbeitgeber finanziert - sind seit Anfang des Jahres gemäß § 3 Nr. 63 des Einkommenssteuergesetzes grundsätzlich steuerfrei. Die Steuerfreiheit besteht dabei in allen Bundesländern bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte - im Jahr 2002 entspricht dies einem Betrag in Höhe von 2.160 Euro. Die Direktversicherung ist von dieser neuen steuerlichen Förderung derzeit ausgeschlossen.
Von den steuerfrei geleisteten Beiträgen müssen keine Abgaben an die Sozialversicherungen geleistet werden. Finanziert der Arbeitnehmer die Beiträge im Wege der Entgeltumwandlung, gilt dies allerdings nur bis Ende 2008.
Nimmt man diese steuerliche Förderung in Anspruch, unterliegen die ausgezahlten Leistungen im Versorgungsfall - abgesehen von bestehenden Freibeträgen - der vollen Versteuerung (so genannte nachgelagerte Besteuerung).
Der Wechsel zu einem Pensionsfonds
Die Rentenreform erleichtert den Wechsel von bestehenden Direktzusagen hin zum neuen Pensionsfonds. Durch die Reform ist es möglich, sämtliche Deckungsmittel auf einen Pensionsfonds zu übertragen, ohne das dies negative steuerliche Konsequenzen für das Unternehmen hätte. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, den Betrag in diesem Fall sofort und vollständig als Betriebsausgaben von den steuerpflichtigen Einnahmen abzuziehen.
Der Arbeitgeber sollte auf jeden Fall aktiv werden und seinen Mitarbeitern frühzeitig ein Angebot zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung machen.
Bevor er jedoch mit seinen Arbeitnehmern Vereinbarungen über eine Entgeltumwandlung trifft, sollte er prüfen, ob tarifliche Entgeltansprüche des Arbeitnehmers betroffen sind. Dies ist nur dann der Fall, wenn eine beiderseitige Tarifbindung gegeben ist. Kleine und mittlere Betriebe sollten ich auf einen Anbieter beschränken, um sich nicht mit mehreren Vertragspartnern gleichzeitig auseinander setzen zu müssen. Trifft der Arbeitgeber eine Rahmenvereinbarung mit einem Versicherungsunternehmen, können sich daraus bessere Konditionen ergeben.
Arbeitgeber, die Fragen zum Pensionsfonds haben, wenden sich beispielsweise direkt an solche Versicherungsunternehmen, die Träger solcher Einrichtungen sind. Oft kann schon die gezielte Kontaktaufnahme mit dem Versicherer, zu dem ohnehin geschäftliche Kontakte bestehen, weiterhelfen.
Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen
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