Deutsche Rentenversicherung Bund prüft günstigste Rentenart
Die Rentenantragsteller werden von der Deutschen Rentenversicherung Bund umfassend beraten, damit sie die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Dabei wird auch geprüft, ob die von den Versicherten beantragte Rentenart die für sie jeweils günstigste ist. Im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Vertrauensschutzregelungen der Altersrenten kam es in den letzten Jahren zu speziellen Fallkonstellationen, insbesondere dann, wenn eine beantragte Rente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit weniger günstig war als eine ebenfalls mögliche Altersrente für Frauen. Hierauf wurden die Antragstellerinnen im Regelfall auch hingewiesen.
Soweit dies in Einzelfällen unterblieben ist, wie eine Prüfung des Bundesversicherungsamtes ergeben hat, hat die Deutsche Rentenversicherung Bund sofort reagiert und sämtliche möglichen Fälle aufgegriffen. Im Ergebnis wurden so 8.000 Fälle ermittelt bei denen es in circa 5.200 Fällen zu einer höheren Rentenzahlung gekommen ist.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat zwischenzeitlich durch weitere organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass alle Versicherten die für sie jeweils günstigste Rentenart erhalten.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist entschieden die Unterstellung zurück, ihren Versicherten gezielt Leistungen vorenthalten zu haben.
Quelle: Pressemeldung Deutsche Rentenversicherung Bund
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