Deutsche Rentenversicherung Bund weist Kritik des Bundesrechnungshofes zu den Online-Diensten zurück
Die Deutsche Rentenversicherung Bund kann die Kritik des Bundesrechnungshofs nicht nachvollziehen. Der Bundesrechnungshof berücksichtigt nicht die mit dem Online-Angebot verbundenen Einsparpotentiale und verkennt, dass nur eine Signaturkartenlösung den hohen gesetzlichen Datenschutzanforderungen bei der Rentenversicherung gerecht wird.
Die Deutsche Rentenversicherung hat frühzeitig damit begonnen, ihren Versicherten Dienstleistungen über das Internet anzubieten, damit sie schnell, direkt und effizient auf Informationen etwa aus dem eigenen Versicherungskonto zugreifen oder Anträge rechtswirksam stellen können. Dieses Angebot ist Bestandteil der umfassenden eGovernment-Strategie der Bundesregierung.
Nur durch den frühzeitigen Einsatz des Online-Angebotes und den Aufbau einer stabilen technischen Infrastruktur konnte die Deutsche Rentenversicherung eine Vorreiterrolle bei der Nutzung der elektronischen Dienste übernehmen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die elektronische Identität im Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Personalausweises. Damit können erheblich mehr Versicherte die Online-Dienste der Rentenversicherung nutzen. Dies ist mit deutlichen Kosteneinsparungen für die Rentenversicherung verbunden. So kann beispielweise die Renteninformation, die jährlich an rund 42 Millionen Versicherte versandt wird, zukünftig in verstärktem Maße über Online-Dienste abgerufen werden. Neben der Verbesserung des Services führt jeder Onlinezugriff zu unmittelbaren Einsparungen, da in diesen Fällen der Versand per Brief entfällt. Die Wirtschaftlichkeit wird damit kontinuierlich erhöht.
Hinzuweisen ist auch darauf, dass nur die Nutzung von Signaturkarten eine ausreichend sichere Basis für die Bereitstellung von Sozialdaten über Internetverbindungen bietet. Auch der Nationale Normenkontrollrat hat jüngst auf die Notwendigkeit besonders hoher Standards im Zusammenhang mit der Verwendung von Sozialdaten hingewiesen. Gerade in einem Bereich, in dem mit hochsensiblen Sozialdaten gearbeitet wird, kann ein unbefugter Zugriff durch nicht ausreichende Sicherheitsanforderungen fatale Folgen haben und das Vertrauen in die Rentenversicherung beim Umgang mit Sozialdaten dauerhaft schädigen.
Quelle: Pressemeldung Deutsche Rentenversicherung Bund
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