Deutsche Rentenversicherung Bund zu Laufzeiten im Bereich der Rehabilitation

15.09.2010 | Berlin
Die "Berliner Zeitung" berichtet in ihrer heutigen Ausgabe über die Rehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung Bund und kritisiert die Länge des Zeitraums zwischen der Bewilligung und dem Antritt der Rehabilitationsmaßnahmen. Hierzu nimmt die Deutsche Rentenversicherung Bund wie folgt Stellung: Die Kritik der "Berliner Zeitung" ist nicht nachzuvollziehen.

So muss im wichtigen Bereich der Anschlussrehabilitation, die sich unmittelbar oder im engen zeitlichen Zusammenhang an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt, eine Verlegung vom Akutkrankenhaus in die Rehabilitationseinrichtung innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Die tatsächliche Laufzeit bei der Deutschen Rentenversicherung Bund liegt im Schnitt bei weniger als zehn Tagen. Dabei werden mehr als ein Drittel der Versicherten sogar innerhalb eines Tages nach der Akutversorgung in der Rehabilitationseinrichtung aufgenommen.

Nicht nachzuvollziehen ist auch die Aussage, dass sich die Laufzeiten zwischen Bewilligung und Antritt von Rehabilitationsmaßnahmen, die sich nicht unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt anschließen, deutlich verlängert hätten. Die von der "Berliner Zeitung" unter Berufung auf Zahlen der Ersatzkassen behaupteten Antrittslaufzeiten können seitens der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht bestätigt werden. Derzeit ist kein Anstieg, sondern ein Absinken der Antrittslaufzeiten im Vergleich zum Vorjahr bei den Indikationen Neurologie, Orthopädie, Herz-Kreislauf und Onkologie zu verzeichnen. Zudem sind die angeführten Zahlen des Verbands der Ersatzkassen (vdek) nicht repräsentativ für den Bereich der Krankenversicherung. Die Umfrage des Verbandes lässt die anderen Kassenarten (AOK, BKK, IKK, Knappschaft) außen vor. Während die Rentenversicherung über eine verlässliche Reha-Statistik verfügt, ist es den gesetzlichen Krankenkassen bis heute nicht gelungen, die seit dem Jahr 2007 gesetzlich geforderte Statistik in diesem Bereich vorzulegen.

Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stehen ausreichende Kapazitäten in den Rehabilitationseinrichtungen zur Verfügung. Allerdings werden die Versicherten vor Antritt der meist dreiwöchigen stationären Leistungen in die Lage versetzt, die notwendigen persönlichen Dispositionen zu veranlassen. Hierauf hat der Rentenversicherungsträger keinen Einfluss. So sind beispielsweise Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen und die Versorgung von Angehörigen zu regeln.

Festzustellen ist, dass sich die Deutsche Rentenversicherung Bund im Reha-Bereich erfolgreich ihrem gesamtgesellschaftlichen Auftrag stellt, ihre Versicherten qualitativ hochwertig und ihrem gesundheitlichen Zustand entsprechend zeitnah zu versorgen.

Deutsche Rentenversicherung Bund Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation 10704 Berlin Ihr Kontakt: Dr. Dirk von der Heide Telefon 030 865-89174, Telefax 030 865-89425 dirk.heide@drv-bund.de www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Quelle: Pressemeldung Deutsche Rentenversicherung Bund

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