Deutsche Rentenversicherung rät zur Nachmeldung fehlender Versicherungszeiten

22.10.2009 | Berlin
Wer Lücken in seinem Versicherungsverlauf entdeckt, sollte die fehlenden Zeiten seinem Rentenversicherungsträger melden und die entsprechenden Nachweise beifügen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Die Versicherten erhalten den Versicherungsverlauf mit der ersten Renteninformation sowie nach Vollendung des 43. Lebensjahres in regelmäßigen Abständen von der Rentenversicherung zugesandt.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät zu einer möglichst schnellen Nachmeldung fehlender Versicherungszeiten. Je länger man mit der Meldung wartet, umso schwieriger kann es werden, fehlende Nachweise noch zu erhalten. Das liegt nicht zuletzt an den immer kürzeren gesetzlichen Aufbewahrungszeiten von Unterlagen bei Krankenkassen, Arbeitsagenturen und Arbeitgebern.

Bei Versicherten wurden zum Beispiel des Öfteren die Zeiten des Schulbesuchs oder des Studiums ab dem 17. Geburtstag der Rentenversicherung nicht gemeldet. Diese Zeiten sind damit im Versicherungsverlauf nicht gespeichert. Auch kommt es vor, dass für Zeiten, in denen man krank oder arbeitslos war, keine automatische Meldung an die Rentenversicherung erfolgt ist.

Versicherte ab Geburtsjahrgang 1979 erhalten seit Oktober dieses Jahres ein deutlich verkürztes und vereinfachtes Antragsformular für die Kontenklärung, da viele der bisher gestellten Fragen für jüngere Versicherte nicht mehr relevant sind.

Quelle: Pressemeldung Deutsche Rentenversicherung Bund

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