Deutsche Rentenversicherung widerspricht Bundesrechnungshof
Datengrundlagen für die Rentenberechnung
Der Bundesrechnungshof bemängelt die fehlerhafte Ost-/West-Zuordnung bestimmter Daten, die von anderen Sozialleistungsträgern der gesetzlichen Rentenversicherung übermittelt werden (zum Beispiel zum Arbeitslosengeld).
Diese Daten werden vollmaschinell übermittelt, die Rentenversicherungsträger haben auf diese Meldungen keinen Einfluss. Sie haben deshalb stets auf die Notwendigkeit zutreffender Meldungen hingewiesen.
Die Rentenversicherung ist der Auffassung, dass, entgegen dem Vorschlag des Bundesrechnungshofes, eine korrekte Zuordnung am sachgerechtesten allein durch die zur Meldung verpflichteten Sozialleistungsträger vorgenommen werden kann.
Auskunfts- und Beratungsangebot
Entgegen den Ausführungen des Bundesrechnungshofes ist das Personal im Bereich Auskunft und Beratung nicht aufgestockt worden. Im Gegenteil: Seit dem Jahr 2005 wurden zirka zehn Prozent der Stellen in diesem Bereich abgebaut. Außerdem wurde seit dieser Zeit die Anzahl der Auskunfts- und Beratungsstellen um fast ein Viertel vermindert.
Für die Durchführung und Bemessung der Beratungsleistungen hat die Rentenversicherung Grundsätze und Eckwerte festgelegt, die aber nicht rein schematisch angewendet werden dürfen. Andernfalls könnten bevölkerungsschwache Regionen nicht mehr adäquat mit Auskunfts- und Beratungsleistungen versorgt werden.
Nach den Ergebnissen der letzten Kundenbefragung geben die Ratsuchenden dem Auskunfts- und Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung gute Noten und bestätigen damit das Beratungskonzept der Rentenversicherung.
Quelle: Pressemeldung Deutsche Rentenversicherung Bund
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