Die betriebliche Altersversorgung ist in Bewegung
Etwa ab dem Jahr 2012 wird die finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung zunehmend problematischer werden und sich bis 2030/2035 noch maßgeblich verschärfen. Fast jedem Beitragszahler wird dann ein Rentner gegenüberstehen. Die zunehmenden Lasten aus der umlagefinanzierten Alterssicherung müssen also in den nächsten Jahrzehnten auf immer weniger Schultern verteilt werden.
Es ist mittlerweile auch bekannt, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung massive Einschnitte erforderlich sind. Diese Einschnitte werden dazu beitragen, das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung maßvoll und Schritt für Schritt zurückzuführen. Gleichzeitig müssen in Zukunft die private und betriebliche Altersversorgung, die heute zusammen ca. 15-20 % der Alterseinkünfte der Menschen bereitstellt, eine weitaus größere Verantwortung für die Altersversorgung der Bürger übernehmen. Der Anteil beider Modelle muss und wird sich mehr als verdoppeln.
Ein Jahr nach der jüngsten Rentenreform wird die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung von nahezu der gesamten Bevölkerung als problematisch angesehen.
Dies geht aus der Studie zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge hervor, die die Bertelsmann Stiftung Gütersloh im April 2003 veröffentlichte. Nur jeder Achte glaubt, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung für die Alterssicherung ausreichen.
Die wohl bedeutendste Änderung der Rentenreform war die Einführung des Rechtsanspruches auf Entgeltumwandlung eines jeden Arbeitnehmers. Praktisch jeder Arbeitnehmer hat nun das Recht, von seinem Arbeitgeber die Umwandlung von Gehalt in eine Altersversorgung zu verlangen. Dieses Modell ist nicht neu: Trotzdem scheuen noch viele Firmen, ihren Mitarbeitern diese zusätzliche Sozialleistung, auf die sie jetzt einen Rechtsanspruch haben, anzubieten.
Wie hat sich die betriebliche Altersversorgung entwickelt?
Die betriebliche Altersversorgung, die durch die jüngste Rentenreform einen Aufschwung erlebt, konnte eine Steigerung erleben. Derzeit verfügen ca. 54 % der Beschäftigten in der Privatwirtschaft über eine betriebliche Altersversorgung.
Das bedeutet aber auch, dass trotz erheblicher staatlicher Anreize durch steuerliche Förderung und Sozialabgabenfreiheit und trotz des Rechtsanspruches auf Entgeltumwandlung immer noch knapp die Hälfte der Beschäftigten diese Möglichkeit der Altersversorgung nicht wahrnimmt.
Unter den Beschäftigten der Privatwirtschaft ist zudem der Wissenstand über die Zugangsmöglichkeiten zur staatlich geförderten betrieblichen Altersvorsorgung durch Entgeltumwandlung noch unzureichend. Nur 23 % der Beschäftigten, denen ihr Arbeitgeber derzeit keine Entgeltumwandlung anbietet, wissen, dass sie ein Recht darauf haben.
Die Befragung zeigt einen starken Wunsch, die Defizite im Wissen über Altersvorsorge abzubauen. Eine überwältigende Mehrheit der Befragten fordert verstärkt Informationen, auch über den Betrieb.
85 % der Befragten fordern sogar eine gesetzliche Verpflichtung für Betriebe, Informationsveranstaltungen zu Betriebsrenten anzubieten. Und das nicht während der Arbeitszeit: 80 % sind sogar bereit, für die Informationsveranstaltungen auf Freizeit zu verzichten.
Als Grund für die verhaltene Akzeptanz der betrieblichen Altersversorgung wird oft die fehlende Information sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer genannt.
Dabei bringt die Entscheidung des Arbeitgebers, eine betriebliche Altersversorgung einzurichten, diesem wesentliche Vorteile:
Durch die Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen, die noch bis 2008 gewährt wird, profitiert der Arbeitgeber in Höhe seines Arbeitgeberanteiles. Das macht bis zu 20 % aus.
Diesen Kostenvorteil kann der Arbeitgeber voll oder teilweise an seine Arbeitnehmer weitergeben, um so einen Anreiz für die betriebliche Altersversorgung zu schaffen.
Der Arbeitgeber kann den Anbieter und auch den gewünschten Durchführungsweg wählen! Somit besteht die Möglichkeit, in klein- und mittelständischen Betrieben den Aufwand so gering wie möglich zu halten, indem man sich für einen Anbieter und einen einfachen Durchführungsweg entscheidet. Die Anbieter übernehmen in der Regel durch Informationsveranstaltungen und individuelle Beratungsgespräche die notwendige Aufklärung.
Auch die Kosten der Durchführungswege unterscheiden sich stark voneinander. So liegen die Verwaltungs- und Vertriebskosten des LVM Pensionsfonds mit 4 % des Beitrages sehr niedrig. Vorteilhaft für den Arbeitnehmer ist auch, wenn die Kosten gleichmäßig über die gesamte Laufzeit verteilt und nicht auf einem Schlag zu Beginn fällig werden. Werden die Kosten zu Beginn in einer Summe fällig, könnte in den ersten Jahren das Versorgungskonto kein Guthaben aufweisen! Eine laufende Kostenverteilung dagegen sieht der LVM Pensionsfonds vor. Von Beginn an wird der größte Teil des Beitrages auf dem Versorgungskonto gutgeschrieben, so dass auch in den ersten Jahren ein entsprechendes Versorgungskapital vorhanden ist.
Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen
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