Die neue Rente. Ihr Name: Basis-Rente

10.09.2005 | Münster
Basis- oder Rürup-Rente - Interessant ist sie allemal

Seit dem Jahresanfang gibt es sie: die neue Rente. Ihr Name: Basis-Rente. Und wie bei vielen neuen Erdenbürgern auch entwickelt sich der Rufname oft anders als der Taufname. Das soll bedeuten: Gelegentlich wird die Basis-Rente auch in Anlehnung an ihren Urheber "Rürup-Rente" genannt. Wie dem auch sei: Interessant ist sie allemal!

Von den Beiträgen für diese Versicherung erkennt das Finanzamt im Jahr 2005 60 Prozent als Sonderausgaben an, höchstens aber 12.000 Euro bei Alleinstehenden und 24.000 Euro bei Verheirateten. Bis zum Jahr 2025 erhöht sich der Prozentsatz jährlich um 2 Prozent-Punkte auf 100 Prozent des Beitrages, maximal aber 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Verheiratete. Die Basis-Renten sind - so wie die gesetzlichen Renten auch - später steuerpflichtig.

Aber auch hier hat der Gesetzgeber eine lange Übergangsphase geschaffen: Beginnend im Jahr 2005 mit 50 Prozent erhöht sich der steuerpflichtige Teil der Rente langsam aber stetig bis zum Jahr 2040. Erst dann ist die volle Rente steuerpflichtig.

Attraktiv ist die Basis-Rente vor allem für Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Für diesen Personenkreis ist sie die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt fürs Alter zu sparen. Ihr Erspartes bekommen sie später als Rente ausgezahlt, frühestens ab einem Alter von 60 Jahren. Eine Kapitalauszahlung, wie sie bei der klassischen privaten Rentenversicherung möglich ist, lässt der Gesetzgeber nicht zu ? schließlich soll eine lebenslange Versorgung sichergestellt sein.

Besonders interessant sind Tarife mit flexibler Beitragszahlung. Hier kann das eingezahlt werden, was das Geschäftsergebnis im entsprechenden Jahr zulässt. Mal mehr, mal weniger. Für Selbstständige ein großer Vorteil! Und die neue Steuerregelung bietet einen Clou für Selbstständige, die kurz vor der Rente stehen und noch gern steuerbegünstigt etwas für ihre Rente tun möchten: Wie bereits erwähnt, sind derzeit 60 Prozent des Beitrages steuerlich abziehbar, aber im Jahr 2005 sind nur 50 Prozent der Rente steuerpflichtig, bei Beginn der Rente im Jahr 2006 wären es 52 Prozent usw. ?Rentennahe Jahrgänge können vorne viel Steuern sparen und hinten weniger Steuern zahlen? brachte es vor kurzem ein Journalist auf den Punkt.

Ein Beispiel:

Ein 63-jähriger Mann investiert bis zum Rentenbeginn im Alter von 65 Jahren ? also in den nächsten beiden Jahren ? jeweils 20.000 Euro. Der Grenzsteuersatz wird mit 42 Prozent unterstellt. Vom Beitrag kann unser Beispielkunde im Jahre 2005 60 Prozent (also 12.000 Euro) steuerlich geltend machen. Steuerersparnis 2005 somit 5.040 Euro bzw. Nettoaufwand nur 14.960 Euro.

Im Jahr 2006 beträgt die Steuerersparnis 5.208 Euro (62 Prozent von 20.000 Euro x 42 Prozent Steuersatz). Nettoaufwand somit 14.792 Euro.

An Rente ab 65 dürfen zum Beispiel 185,83 Euro, dynamisch jedes Jahr steigend, erwartet werden. Im Jahre 2007 liegt der Besteuerungssatz der Rente bei 54 Prozent, somit sind 100,35 Euro der Rente zu versteuern. Bei einem Grenzsteuersatz von zum Beispiel 35 Prozent als Rentner ergibt sich eine anfängliche Nettorente von 150,71 Euro.

Wie eingangs bereits erwähnt: Interessant ist die Basis-Rente allemal ...

Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen

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