Dokumentationspflichten der Vermittlerrichtlinie gelten auch für Firmenkunden
Eineaktuelle Studie des Marktforschungsinstituts Psychonomics stellt fest, dass viele Makler verunsichert sind. Was vielfach in den Hintergrund rückt: Auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind diese Pflichten des Vermittlergesetzes einzuhalten.
Michael Böck, Vertriebsvorstand der HDI-Gerling Pensionsmanagement AG betont: "Gerade im Geschäftsfeld der bAV sollte eine umfassende Beratung mit einer anschließenden Dokumentation bereits in der Vergangenheit selbstverständlich gewesen sein. Hierzu bedarf es einer systematischen Vorgehensweise." Da häufig solch ein Verfahren fehle, bestünde die Gefahr, dass viele Makler der komplexen bAV-Beratung den Rücken kehren. "Makler, die noch nicht auf das Vermittlergesetz vorbereitet oder verunsichert sind, sollten sich einen kompetenten Partner zur Seite stellen", rät Böck.
Aufgrund der langjährigen Vertriebserfahrung bei der Firmenberatung verfügt HDI-Gerling Pensionsmanagement über geprüfte und bewährte Modelle, beispielsweise die Bedarfs- und Risikoanalyse.
Hierbei nimmt der bAV-Berater schon im Erstgespräch mit dem Unternehmer alle relevanten Unternehmensdaten auf und erstellt im Anschluss eine umfassende Analyse mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Böck: "Mit dieser Systematik nehmen wir sogar mehr Daten auf als die Vermittlerrichtlinie vorgibt, so dass das Inkrafttreten der Gesetzesnorm für uns keine wesentliche Änderung mit sich bringt. Im Gegenteil, wir verstehen die Richtlinie als Chance."
Der Vertriebsvorstand macht die Berater auf ein weiteres Thema im Fall der arbeitnehmerfinanzierten bAV aufmerksam. "Wir empfehlen dringend, nicht nur die Beratung des Arbeitgebers, sondern auch des Arbeitnehmers zu protokollieren, auch wenn dies nicht explizit im Vermittlerrecht vorgeschrieben ist. So kann langfristig Rechtssicherheit gehalten werden." Das Beratungsunternehmen bietet seinen Partnern eine umfangreiche Dokumentation zur Mitarbeiterberatung an. Damit alle Seiten abgesichert sind, erhält auch der Unternehmer die Protokolle in einer Übersicht für seine Unterlagen.
Quelle: Pressemeldung HDI-Gerling Sach Serviceholding AG
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