EU-Vergleich der Arbeitskosten und Lohnnebenkosten für das Jahr 2009
Dänemark wies mit 37,40 Euro die höchsten, Bulgarien mit 2,90 Euro die niedrigsten Arbeitskosten je geleisteter Stunde auf.
Im Verarbeitenden Gewerbe, das besonders im internationalen Wettbewerb steht, kostete eine Arbeitsstunde in Deutschland im Jahr 2009 durchschnittlich 35,60 Euro. Damit lag Deutschland hinter Belgien (38,50 Euro) und Dänemark (35,90 Euro) auf Rang drei in der Europäischen Union.
Die Branche mit den höchsten Arbeitskosten in Deutschland war im Jahr 2009 die Energieversorgung (50,30 Euro). Die niedrigsten Arbeitskosten zahlten die Arbeitgeber im Gastgewerbe mit 16,10 Euro.
Der durch die Wirtschaftskrise hervorgerufene Rückgang der geleisteten Arbeitsstunden (Abbau von Arbeitszeitkonten, Kurzarbeit) führte in Deutschland im Jahr 2009 zu einem starken Anstieg der Arbeitskosten je geleisteter Stunde. Innerhalb der Europäischen Union verzeichnete Deutschland in der Privatwirtschaft mit 4,1% die siebthöchste Wachstumsrate, im Verarbeitenden Gewerbe mit 5,1% die sechsthöchste Wachstumsrate (gemessen in Euro). In vielen Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, führten zum Teil massive Abwertungen der heimischen Währung gegenüber dem Euro zu deutlich niedrigeren oder auch negativen Veränderungsraten.
Arbeitskosten setzen sich aus den beiden Hauptbestandteilen Bruttolöhne und -gehälter sowie Lohnnebenkosten zusammen. Die Betrachtung des Verhältnisses der Lohnnebenkosten zu den Bruttolöhnen und -gehältern erlaubt einen Vergleich der Lohnnebenkosten unabhängig vom Lohnniveau der einzelnen Mitgliedstaaten. Im Jahr 2009 zahlten die Arbeitgeber in Deutschland auf 100 Euro Bruttolohn und -gehalt 32 Euro Lohnnebenkosten. Damit lag Deutschland unter dem europäischen Durchschnitt von 36 Euro und nahm mit Rang 13 innerhalb der Europäischen Union einen Mittelplatz ein. In Frankreich entfielen auf 100 Euro Lohn zusätzlich 50 Euro Lohnnebenkosten, in Malta waren es nur 9 Euro. Hauptbestandteil der Lohnnebenkosten sind die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, also vor allem die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung.
Quelle: Pressemeldung Statistisches Bundesamt
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