EU-Vorgaben im Steuerrecht werden umgesetzt

16.12.2009 | Berlin
Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben auf den Weg gebracht.

Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Mit dem Gesetz sollen dringend erforderliche Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben vorgenommen werden.

Von einer Reihe von Maßnahmen, die das Gesetz vorsieht, seien hier beispielhaft zwei genannt:

* Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte mit Urteil vom 10. September 2009 entschieden, dass die deutsche Riester-Förderung nach europarechtlichen Maßstäben nicht weit genug reicht.

Das Urteil lässt das System der Riester-Rente grundsätzlich unangetastet. Allerdings soll der Kreis der bisher begünstigten Personengruppen um die sogenannten "Grenzgänger", d.h. Bürger die im benachbarten Ausland leben und im Inland arbeiten, erweitert werden. Diese sind ebenso wie diejenigen, die in Deutschland leben, arbeiten und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Daher wäre es laut EuGH eine Ungleichberechtigung, ihnen die Zulage vorzuenthalten.

Die Zulageberechtigung dieses Personenkreises wird nun gesetzlich geregelt.

Außerdem soll die Wohn-Riester-Förderung zukünftig auch für die Anschaffung einer im EU-/EWR-Ausland belegenen selbstgenutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden können.

* Die bislang allein für die Leistungen der Deutsche Post AG geltende Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nummer 11b Umsatzsteuergesetz soll an die Entwicklung der Liberalisierung auf dem Postmarkt und die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts angepasst werden.

Dazu sollen zukünftig Post-Universaldienstleistungen, mit denen - durch einen oder mehrere Unternehmer - eine Grundversorgung der Bevölkerung sichergestellt wird, von der Umsatzsteuer befreit sein. Wer von dieser Befreiung profitieren will, muss den Nutzern einen Universaldienst zur Verfügung stellen, der ständig flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer bietet.

Diese Neuregelung wird auf Umsätze anzuwenden sein, die nach dem 30. Juni 2010 ausgeführt werden.

Quelle: Pressemeldung Bundesministerium der Finanzen

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