Geschäftsführer unterschätzen die Risiken
Zwei Drittel der Gesellschafter-Geschäftsführer legen bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) Wert darauf, dass diese keine Bilanzberührung verursacht. Dennoch setzen sie neben der Direktversicherung am zweithäufigsten auf die Pensionszusage bei ihrer Altersabsicherung über die Firma. Ein weiteres erstaunliches Ergebnis aus der Bedarfs- und Risikoanalyse von HDI-Gerling:
Obwohl die Pensionszusage in vielen Unternehmen in den Büchern auftaucht, wird diese äußerst selten auf den Prüfstand gestellt. "Das kann zu erheblichen Risiken in den Betrieben führen", erklärt Sandra Spiecker, Leiterin bAV-Konzepte bei dem Lebensversicherer.
Die Befragung unter 645 Gesellschafter-Geschäftsführern in 441 verschiedenen Unternehmen zeigt: Lediglich 18 Prozent der Gesellschafter-Geschäftsführer prüfen ihre Zusatzversorgung auf rechtliche Sicherheit und 21 Prozent in Hinblick auf die Finanzierung.
"Das ist erschreckend", räumt bAV-Expertin Spiecker von HDI Gerling Leben ein und führt fort: "Zwar sind Pensionszusagen viele Unternehmen auch weiterhin als Vorsorgeweg durchaus attraktiv, doch gerade seit Jahresbeginn ist mit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernierungsgesetzes (BilMoG) dringender Handlungsbedarf geboten und eine Analyse der Zusagen in jedem Fall empfehlenswert."
BilMoG kann zur geschwächten Finanzlage der Unternehmen führen Nach dem BilMoG muss die Höhe der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in der Handelsbilanz realitätsnäher bewertet werden. Der hierbei zu berücksichtigende durchschnittliche Marktzinssatz wird durch die Bundesbank monatlich bekannt gegeben. Außerdem müssen Kostensteigerungen, Gehalts und Rententrends einbezogen werden. Das kann bedeutende
Konsequenzen für die Bilanz haben: Mit den notwendigen Erhöhungen der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz entstehen erhebliche finanzielle Mehrbelastungen für die Unternehmen. Allerdings hat der Gesetzgeber auch einige Entschärfungen vorgesehen. So können die BilMoG bedingten Zuführungen zu Pensionsrückstellungen auf bis zu 15 Jahre verteilt werden. Außerdem kann vorhandenes Aktivvermögen mit der Pensionsverpflichtung in der Handelsbilanz saldiert werden. Vorsorgespezialistin Spiecker bezeichnet die neuen Regelungen durch das BilMoG als einen Schritt in die richtige Richtung. "Mit dem neuen Gesetz werden viele Geschäftsführer erstmals wach gerüttelt, als auch dringend notwendig ist, wie unsere Studie zeigt", so Spiecker von HDI-Gerling Leben. "Unternehmen haben durch BilMoG die Chance, ihre Handelsbilanz zu bereinigen und Lösungen für ihre Pensionszusagen und deren Finanzierung zu erarbeiten."
Firmenrente von Geschäftsführern genutzt Insgesamt zeigt die Analyse, dass sich die Betriebsrente als Vorsorgeweg für Gesellschafter-Geschäftsführer durchgesetzt hat: Zwei Drittel der befragten Entscheider geben an, die bAV zu nutzen. In erster Linie verfügen sie über eine Direktversicherung (48 Prozent), gefolgt von der Pensionszusage (24 Prozent) und Pensionskasse (21 Prozent).
HDI-Gerling bietet in Gesprächen mit den Geschäftsführern die Durchführung einer Bedarfs- und Risikoanalyse (BuRa) an, aus der auch die vorliegenden Befragungsergebnisse ermittelt wurden. Hierbei werden die individuellen Versorgungsziele und Gestaltungswünsche der Unternehmen unter Betrachtung der
finanziellen sowie rechtlichen Aspekte betrachtet. In einem kostenlosen Exposé erhält der Unternehmer dann konkrete Handlungsempfehlungen. 1.200 Unternehmer haben bereits die BuRa zur Analyse ihrer Firmenrente verwendet.
Zusätzlich greifen die bAV-Experten von HDI-Gerling auf das spezielle Beratungskonzept "PzConcept" zurück. Dieses Konzept prüft die Pensionszusage auf Finanzierungsquoten und weist darüber hinaus auf mögliche inhaltliche Probleme hin - natürlich auch mit einem besonderen Augenmerk auf die neue Rechtslage infolge des BilMoG.o
Quelle: Pressemeldung HDI-Gerling Sach Serviceholding AG
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