Hamburg-Mannheimer bietet Riester-Rente jetzt auch mit Darlehens-Option an

14.08.2009 | Hamburg
Das neue Eigenheimrentengesetz, auch bekannt als "Wohn-Riester", brachte allen Riester-Verträgen ein neues Leistungsmerkmal: Kunden können ihr angespartes Geld statt in eine Rente jetzt auch in eine Immobilie investieren. Selbst so genanntes Bauspar-Riestern ist möglich.

Der Nachteil: Die private Zusatzrente geht verloren.

Als Alternative bietet die Hamburg-Mannheimer ihren Riester-Kunden jetzt zusätzlich eine attraktive Darlehens-Option an. Wer seine Immobilie vollständig über die Hamburg-Mannheimer finanzieren möchte, kann von einem zinsvergünstigten Immobilien-Darlehen profitieren.

Riester-Sparer der Hamburg-Mannheimer erhalten, Bonität vorausgesetzt, ein vergünstigtes Hypotheken-Darlehen maximal bis zum 4-Fachen des mit dem Riester-Vertrag gebildeten Kapitals. Der Zinsabschlag auf den jeweils gültigen Darlehenszins beträgt:

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0,25% bei einem Gesamt-Darlehen bis 100.000 Euro,

*

0,50% bei einem Gesamt-Darlehen bis 160.000 Euro,

*

0,75% bei einem Gesamt-Darlehen ab 160.000 Euro.

Die Versicherungsverträge bleiben dabei vollständig erhalten, das heißt der Kunde spart weiterhin eine private Zusatzrente an und schafft sich damit die notwendige Sicherheit, die er im Alter braucht.

Wohn-Riester bleibt

Natürlich können die Kunden der Hamburg-Mannheimer ihren Riester-Vertrag auch im Sinne des Eigenheimrentengesetzes nutzen. Es besagt, dass selbstgenutztes Wohneigentum dann in die steuerlich geförderte Altersvorsorge einbezogen werden kann, wenn es sich im Inland befindet und den Lebensmittelpunkt bildet. Das angesparte Kapital kann entweder bis zu 75 Prozent oder sogar zu 100 Prozent vorzeitig zur Finanzierung einer eigenen Immobilie entnommen werden.

Für das staatlich geförderte Eigenheim gelten dieselben Bedingungen wie für die Verrentung: Wer bis zu vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlt - maximal bis zu 2.100 Euro im Jahr - kommt in den Genuss der vollen Förderung. Die Zulagen betragen für jeden Erwachsenen 154 Euro jährlich, für jedes vor 2008 geborene Kind 185 Euro. Alle ab 2008 geborenen Kinder erhalten sogar 300 Euro im Jahr. Für Berufseinsteiger unter 26 Jahren zahlt der Staat einen einmaligen Bonus von 200 Euro.

Die nachgelagerte Besteuerung wird bei Wohn-Riester über ein so genanntes Wohnförderkonto sichergestellt. Alle geförderten Beiträge sind hier festgehalten und mit jährlich 2 Prozent verzinst. Zum Rentenbeginn können die Kunden die sich daraus ergebende Steuerschuld auf einen Schlag (mit 30 Prozent Nachlass) oder fortlaufend tilgen.

Quelle: Pressemeldung Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG

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