Jetzt neu: Swiss Life Park-Rente
Viele Versicherte wissen erst einmal nicht, wie sie die Ablaufleistungen aus ihrer Lebensversicherung verwenden sollen. Das Geld erneut anlegen? In eine private Rente umwandeln? Oder sich doch etwas gönnen? Um genügend Zeit für diese Entscheidung zu haben und das Geld dennoch nicht brachliegen zu lassen, hat Swiss Life die Park-Rente entwickelt. Die Swiss Life Park-Rente ist eine Rentenversicherung und mehr als nur eine Alternative zur klassischen Anlage. Der Versicherte kann sich ein Jahr lang entweder für die garantierte Rente oder für eine Kapitalabfindung entscheiden. Innerhalb dieser 12monatigen Aufschubdauer kann der Versicherungsvertrag ohne Kosten gekündigt werden. Entscheidet sich der Versicherte für eine Rente, so handelt es sich um eine so genannte aufgeschobene Rente mit lebenslanger Rentenzahlung und 10 Jahren Rentengarantiezeit. Die Park-Rente ist interessant für Männer und Frauen ab einem Alter von 55 Jahren. Der Anlagebetrag beginnt bei mindestens 20.000 Euro.
Ertrag und Rentenhöhe
Da die Überschussanteilsätze für ein Jahr im Voraus festgelegt werden, ist der Ablaufwert inklusive Überschussbeteiligung bereits bei Antragsstellung bekannt. Swiss Life gewährt auf das Deckungskapital den garantierten Rechnungszins von 2,75 Prozent plus Überschuss.
Der Ertrag beträgt somit für Verträge, die 2005 beginnen, etwa 3,26 Prozent p.a., abhängig vom Eintrittsalter und Geschlecht des Versicherten. Er bezieht sich auf den tariflichen Einmalbeitrag und gilt für eine Anlage ab 20.000 Euro. Entscheidet sich der Versicherte nach Ablauf der Aufschubzeit für die vorschüssige Rentenzahlung erfolgt die Besteuerung mit dem günstigen Ertragsanteil. Bei einer Kapitalabfindung ist der Ertrag voll zu versteuern.
Aufgrund der für ein Jahr festgelegten Überschüsse steht neben der Tarifrente auch die Höhe der Bonusrente fest. Die bei Rentenbeginn garantierte Rente setzt sich aus der Tarifrente und der Bonusrente zusammen. Die Rentengarantiezeit beträgt 10 Jahre.
Swiss Life Park-Rente auf einen Blick:
• Aufschubdauer 1 Jahr (keine Verlängerungsmöglichkeit)
• Eintrittsalter 55 bis 84 Jahre
• Bonussystem als Überschuss-System während der Aufschubzeit
• 10 Jahre Rentengarantiezeit (Änderung kann bei Rentenbeginn beantragt werden)
• Keine Rückdatierung möglich
• Unterjährige Kündigung in der Aufschubzeit (auch Teilbeträge) möglich
• Anlage von Todesfall-Leistungen ebenfalls möglich
• Ertrag von 3,26 % p.a. abhängig von Geschlecht und Eintrittsalter bei einem Einmalbeitrag ab 20.000 Euro
Quelle: Pressemeldung Swiss Life
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