Leben und arbeiten im Ausland - keine Nachteile für die Rente
In der Rentenversicherung zu berücksichtigende Zeiten aus verschiedenen Ländern können zusammengerechnet werden, um die in den einzelnen Ländern jeweils vorgeschriebenen Wartezeiten zu erfüllen. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter, der 15 Jahre in Deutschland und 20 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Wartezeit von insgesamt 35 Jahren für die deutsche Altersrente für langjährig Versicherte.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, zahlt jedes Land für sich eine Teilrente. Eine gemeinsame Rentenzahlung von einem Land für andere Länder gibt es nicht. Grundlage für die Rentenzahlung sind die in den Ländern zu berücksichtigenden Zeiten. Wer die Wartezeit trotz der Zusammenrechnung der Zeiten nicht erfüllt und dadurch keine Rente erhalten kann, kann sich die Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen auch erstatten lassen.
Eine Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach europäischem Gemeinschaftsrecht im Verhältnis zu den Staaten der Europäischen Union und zusätzlich im Verhältnis zu Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Mit einigen anderen Staaten hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen, etwa mit Kroatien, der Türkei, den USA und Australien, die entsprechende Regelungen enthalten.
Alle Fragen rund um das Thema Ausland beantworten die Experten am Service-telefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 kompetent und kostenlos. Informationen gibt es auch in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Zusätzlich bietet die Deutsche Rentenversicherung auch Informationsbroschüren zu diesem Thema an.
Quelle: Pressemeldung Deutsche Rentenversicherung Bund
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