Mit Swiss Life TEA stimmt die Chemie

19.04.2006 | München
Der Lebensversicherer Swiss Life reagiert auf die tarifvertraglichen Änderungen durch den Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. (BAVC) und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Danach erhalten Arbeitnehmer seit 1.1.2006 bei einem Neuabschluss statt vermögenswirksamer Leistungen (VWL) einen so genannten Entgeltumwandlungsgrundbetrag zur Altersversorgung.

Mit Swiss Life TEA realisiert das Versicherungsunternehmen dafür eine Speziallösung. Das Konzept steht den 600.000 Beschäftigten der chemischen Industrie offen und erfüllt alle Anforderungen des Tarifvertrags über Einmalzahlungen und Altersvorsorge (TEA).

Swiss Life TEA ist ein ungezillmerter Tarif. "Wir sind der Meinung, dass eine tariflich vereinbarte Entgeltumwandlung zügig ein positives Deckungskapital und damit Werthaltigkeit aufweisen sollte", so Klaus G. Leyh, Vertriebschef von Swiss Life. Belegschaften profitieren von Swiss Life TEA durch Kollektivkonditionen ab der ersten Anmeldung, einer flexiblen Beitragszahlungsweise sowie hohe Garantieleistungen. Zudem sind alle Zusatzversicherungen wählbar. Praktisch ist auch die Verlängerungsoption, die eine Lebensarbeitszeit bis zum Endalter 67 Jahre oder länger berücksichtigt. Dazu kommt eine Rentengarantiezeit von 15 Jahren, oder alternativ eine lebenslange Hinterbliebenenrente.

Im Bedarfsfall nimmt Swiss Life auch Modifikationen vor, damit sich das Entgeltumwandlungskonzept in die bestehende Versorgungslandschaft des Arbeitgebers einfügt. Entsprechend wird die Versorgung über Swiss Life selbst oder die Swiss Life Pensionskasse AG durchgeführt.

"Swiss Life TEA ist aktive Personalarbeit", so Vertriebschef Klaus G. Leyh. "Die Personalabteilung bietet den Mitarbeitern damit einen echten Mehrwert." Als Support bietet Swiss Life unter anderem ein vereinfachtes Anmeldeverfahren ohne Einzelanträge. Präsentationen für die Belegschaft sowie spezielle Flyer und Plakate stehen ebenfalls zur Verfügung. Zusätzlich können interessierte Unternehmen auf Mustertexte für Versorgungsordnungen und Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung sowie die Beratungssoftware Swiss Life Optimum zurückgreifen.

Möglich ist auch die direkte Unterstützung vor Ort durch Vertriebspartner von Swiss Life, die Informationsveranstaltungen für Personalverantwortliche und Betriebsräte durchführen.

Quelle: Pressemeldung Swiss Life

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