NÜRNBERGER VermögensPlan 2022/1: Sicherheit, Renditechancen und Steuervorteile

01.04.2010 | Nürnberg
Zum sechsten Mal bietet die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG eine zertifikatgebundene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag an. Emittent des Zertifikats ist wieder die HSBC Bank plc., die zweitgrößte Bank der Welt mit einem der besten Langfrist-Ratings im Bankensektor.

Zertifikat der HSBC Der NÜRNBERGER VermögensPlan 2022/1 kombiniert eine Rentenversicherung mit einem Garantiezertifikat, das eine attraktive Mindestverzinsung mit der Partizipation am europäischen Aktienmarkt verbindet. Die Zeichnungsfrist läuft bis zum 21. Mai 2010. Der Einmalbeitrag von mindestens 5.000 EUR wird in ein Zertifikat auf den europäischen Aktienindex Dow Jones EURO STOXX 50" 1), das führende Börsenbarometer Europas, angelegt. Die Laufzeit des Zertifikats beträgt zwölf Jahre. Am 1. Juni 2022 erhalten die Anleger den höheren folgender Werte: Garantierte Mindestleistung • Eine garantierte Mindestleistung von 134,0 Prozent des Einmalbeitrags, was einer Verzinsung von mindestens 2,5 % p. a. entspricht. Diese Leistung wird noch angehoben, wenn sich der Kapitalmarkt bis zum Ende der Zeichnungsfrist positiv entwickelt. Partizipation an der Kursentwicklung • Den Einmalbeitrag zuzüglich 100 Prozent der mittleren jährlichen Kursentwicklung des Dow Jones EURO STOXX 50"-Index. Trotz der Börsenkrisen 2001 und 2008 liegt die durchschnittliche Rendite in einer historischen Simulation bei 7,27 Prozent p. a. (für rollierende 12-Jahres-Perioden 01/1987 bis 01/2010). Lebenslange Rente oder Kapital Nach Ablauf der Aufschubdauer der Rentenversicherung - also frühestens ab 1. Juni 2022 - erhält der Kunde eine lebenslange Rente, wahlweise eine Kapitalauszahlung oder eine Mischung aus beiden. Bei einer Aufschubdauer von mehr als zwölf Jahren wird das Guthaben in einem vom Kunden wählbaren Investmentfonds oder Fondsdepot angelegt. Steuervorteile Da es sich beim NÜRNBERGER VermögensPlan um eine Rentenversicherung handelt, werden Kapitalauszahlungen aus Verträgen, die nach dem 60. Lebensjahr enden und mindestens zwölf Jahre gelaufen sind, nur zur Hälfte besteuert. Wählt der Kunde statt der Kapitalauszahlung die Rente, ist nur der niedrige Ertragsanteil zu versteuern. Todesfall-Leistungen sind einkommensteuerfrei.

Quelle: Pressemeldung NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft

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