Pensionszusagen ins Gleichgewicht bringen
Die meisten Pensionszusagen gehören aufgrund von inhaltlichen Mängeln und Finanzierungslücken schon längst auf den Prüfstand. Nicht zuletzt wirkt sich das anstehende "Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts" (BilMoG) auf die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen aus und erfordert Handlungsbedarf bei Unternehmen und Beratern. Mit dem neuen ganzheitlichen Beratungsangebot "PzConcept" von HDI-Gerling werden Pensionszusagen auf mögliche Risiken untersucht und Lösungen aufgezeigt. Die Reform des Bilanzrechts wird die Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen. Durch veränderte Bilanzierungsvorschriften sollen künftig Pensionsverpflichtungen handelsrechtlich mit realistischeren Berechnungsgrundlagen bewertet werden und somit eine Annäherung an internationale Rechnungslegungsstandards erfolgen. Zwar verstärken sich die Anzeichen, dass die neue Regelung nicht - wie geplant - für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2009 gilt, sondern erst ein Jahr später in Kraft treten wird. Allerdings sollten Unternehmen und Berater schon heute gut auf die Gesetzesänderung vorbereitet sein. Seite 2/3 Haftungsrisiko für Berater Denn fest steht bereits jetzt: Viele bestehende Pensionszusagen sind im Laufe der Zeit "aus dem Gleichgewicht" geraten. Die Formulierungen entsprechen vielfach nicht mehr den arbeits- und steuerrechtlichen Voraussetzungen - sei es aufgrund von veränderten gesetzlichen Bestimmungen, aktuellen Anweisungen der Finanzverwaltung oder jüngster Rechtsprechung. Darüber hinaus können persönliche Veränderungen wie Gehaltsanpassungen oder neue Beteiligungsverhältnisse im Unternehmen eine Anpassung der Pensionszusagen erforderlich machen. "Unterbleibt solch eine Aktualisierung, besteht die Gefahr, dass gebildete Pensionsrückstellungen steuerlich nicht anerkannt werden", erklärt Siegfried Hischke, Leiter Produktmanagement Firmen bei HDI-Gerling Leben. "Daraus folgt nicht nur eine wirtschaftliche Belastung der Gesellschaft, sondern auch ein erhöhtes Haftungsrisiko für den Steuerberater und Vermittler." Insolvenzgefahr bei finanzieller Unterdeckung Hinzu kommt, dass Pensionszusagen häufig finanziell unterdeckt sind. Die Gründe lauten: veränderte Kapitalmarktbedingungen, erhöhte Lebenserwartung und neue Berechnungsgrundlagen. Kann im Leistungsfall die Betriebsrente nicht in voller Höhe gezahlt werden, müssen die fehlenden Beträge aus dem laufenden Betriebsvermögen bestritten werden. Produktexperte Hischke warnt vor einer nicht ausreichenden Finanzierung: "Dies kann im schlimmsten Fall zur Insolvenz des Unternehmens führen." "PzConcept" als Komplettservice aus einer Hand Um solche Finanzierungsdefizite und inhaltlichen Mängel aufzudecken, hat HDI-Gerling Leben ein umfassendes Dienstleistungsangebot zu Pensionszusagen entwickelt. Sandra Spiecker, Leiterin Vertriebsunterstützung im Vorsorgemanagement bei HDI-Gerling Leben, hebt das Besondere an diesem Konzept hervor: "Mit unserem "PzConcept" greifen wir zum einen sämtliche Fragen zu Pensionszusagen in einem Servicepaket auf. Zum anderen bieten wir dem Unternehmen auch konkrete Lösungsvorschläge an." Die Vorgehensweise ist schnell, einfach und unkompliziert: Im ersten Schritt werden alle notwendigen finanziellen, betrieblichen und personellen Daten anhand eines strukturierten Fragebogens erfasst. Seite 3/3 Im Anschluss führen die Experten von HDI-Gerling Leben eine Analyse und Auswertung der bestehenden Pensionszusage durch. "Der Kunde erhält von uns transparente Ergebnisse und Handlungsempfehlungen sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form", so Spiecker. HDI-Gerling Leben begleitet den Kunden damit durch den gesamten Prozess der Prüfung und Anpassung bis hin zur erforderlichen Ausfinanzierung der bestehenden Pensionszusagen.
Quelle: Pressemeldung HDI-Gerling Sach Serviceholding AG
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