Riester- und Rürup-Rente: Die Qual der Wahl bei staatlichen Förderungen

23.10.2008 | München
Der Staat bietet unterschiedliche Formen der Unterstützungen beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Viele Menschen sind jedoch nur unzureichend über diese Möglichkeiten informiert und kennen nur die Zulagen zur Riester-Rente. Staatliche Förderungen sind aber bei weitem nicht darauf beschränkt.

Beispielsweise gibt es auch das Modell der Entgeltumwandlung, mit der Arbeitnehmer für ihren Ruhestand vorsorgen und gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben sparen. Das Swiss Life Thema des Monats Oktober gibt unter www.swisslife.de/vorsorge Einsteigern einen Überblick über die unterschiedlichen Wege zur staatlichen Förderung. Und Fortgeschrittene profitieren von detaillierten Zusatzinformationen.

Der Staat fördert den Aufbau einer zusätzlichen Absicherung im Alter mit unterschiedlichen Konzepten. Dabei wird Eigeninitiative belohnt. Das Modell der Entgeltumwandlung beispielsweise bringt Steuer- und Sozialabgaben-Ersparnisse mit sich. Das Prinzip dieser Form der Altersvorsorge ist einfach: Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil des Bruttolohns, um im Ruhestand eine lebenslange Zusatzrente zu erhalten. So fließen seine Beiträge zu 100 Prozent in die Altersvorsorge ein.

"Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer liegen auf der Hand. Aber auch Arbeitgeber profitieren von diesem Modell: Sie können ihren Beschäftigen ein zusätzliches, finanziell attraktives Angebot machen und so die Mitarbeiterbindung und -motivation steigern. Zudem sparen auch die Unternehmen Sozialbeiträge", erklärt Hubertus Harenberg, Leiter der Abteilung Vertriebs-unterstützung bAV bei Swiss Life, die positiven Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge.

Was häufig vergessen wird: Auch die klassische Lebens-versicherung wird unter bestimmten Voraussetzungen durch Steuervorteile begünstigt und somit staatlich gefördert. Beispiel Kapitallebensversicherung: Beträgt die Laufzeit mindestens 12 Jahre und hat der Versicherte bei der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet, sind die Erträge zur Hälfte steuerfrei.

Weitere Tipps und Informationen zur Entgeltumwandlung und anderen staatlichen Förderungen der Altersvorsorge unter www.swisslife.de/vorsorge.

Quelle: Pressemeldung Swiss Life

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