Riesterkunden müssen aufpassen

02.10.2006 | Nürnberg
Riesterkunden müssen trotz Dauerzulagenantrag jährlich einiges beachten, warnt die uniVersa Versicherung, sonst werden die staatlichen Zulagen gekürzt. Dies kann sein, wenn sich das Bruttoeinkommen erhöht hat, das Kindergeld weggefallen ist oder sich die Berechnungsgrundlagen zur Riesterrente geändert haben.

Höherer Mindesteigenbetrag

So gilt seit 2006 ein erhöhter Mindesteigenbetrag von drei Prozent des Bruttovorjahreseinkommens, mindestens aber 60 Euro jährlich. Im Vorjahreszeitraum reichten noch zwei Prozent des Einkommens aus. Ab 2008 steigt der Satz auf vier Prozent an. Wer dies bei seiner Einzahlung nicht berücksichtigt, bekommt die staatlichen Zulagen anteilig gekürzt.

Mehr staatliche Förderung

Im Gegenzug wurden die staatlichen Förderungen kräftig angehoben. An Grundzulage gibt es jetzt 114 Euro (vorher 76), pro Kind kommen noch einmal 138 Euro (vorher 92) hinzu.

Beispiel: Um die volle staatliche Zulage zu erhalten, muss ein Single mit einem Vorjahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro in diesem Jahr 786 Euro (30.000 x 3% abzüglich Zulagen) einzahlen. Erhöht er seine Sparleistung auf den Höchstförderbetrag von 1.575 Euro (Vorjahr 1.050), gibt es zusätzlich zur Grundzulage von 114 Euro noch einmal 360 Euro an Steuerersparnis dazu, so dass er auf eine Gesamtförderung von 474 Euro kommt.

Jährlicher Check notwendig

Die Riesterrente ist kein starres Produkt, sondern je nach Anbieter extrem flexibel. Bei der uniVersa können Kunden jederzeit frei entscheiden, ob und wie viel Sparleistung sie erbringen. Zusammen mit ihrem Kundenberater sollten Riesterkunden einmal pro Jahr ihre Verträge prüfen und sich ausrechnen lassen, wie viel sie einzahlen müssen, um die vollen Zulagen zu erhalten und was sie zusätzlich an Steuern sparen können. Wurde der richtige Mindestbetrag eingezahlt und ein entsprechender Dauerzulagenantrag gestellt, werden die staatlichen Zulagen automatisch vom Zulagenamt dem Riestervertrag gutgeschrieben. Die zusätzliche Steuerersparnis gibt es mit der Einkommensteuererklärung zurück.

Quelle: Pressemeldung uniVersa Lebensversicherung a.G.

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