Rische zur Alterssicherung in der neuen Legislaturperiode
Zahlreiche im Koalitionsvertrag vereinbarte Einzelmaßnahmen wirkten sich aber direkt oder indirekt auf die Rentenversicherung aus, so Rische. Viele der Maßnahmen lägen dabei auf der Linie der in den vergangenen Legislaturperioden getroffenen Grundentscheidungen. "Insofern kann man also im Grundsatz von einer gewissen Kontinuität der Rentenpolitik sprechen", meinte Rische.
Altersarmut vermeiden
Um der Gefahr steigender Altersarmut zu begegnen werde im Koalitionsvertrag angekündigt, dass für diejenigen, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und zusätzlich vorgesorgt hätten, ein steuerfinanziertes und bedarfsabhängiges Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung sichergestellt sein müsse. Rische machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass bedarfsabhängige Leistungen nur schwer im Rahmen der Systematik der gesetzlichen Rentenversicherung zu realisieren seien. Eher deute die Formulierung im Koalitionsvertrag deshalb auf eine Umsetzung im Bereich der Grundsicherung hin.
Ausbau einer familienpolitischen Komponente in der Alterssicherung
Im Zusammenhang mit der Ankündigung, eine Stärkung der familienpolitischen Komponente im Rahmen der Alterssicherung zu prüfen, machte Rische deutlich, dass bereits heute in erheblichem Umfang und mit erheblichem Mittelaufwand kinderbezogene Leistungen gewährt werden. Dies betreffe sowohl die gesetzliche Rentenversicherung mit ihren Kindererziehungszeiten als auch die Riesterrente mit ihrer speziellen Kinderförderung.
Ehrenamt
Die von der Koalition vereinbarte Stärkung des Ehrenamtes begrüßte Rische ausdrücklich. Neben den von der Bundesregierung dabei angekündigten Maßnahmen zur besseren Anerkennung des Ehrenamtes müsse aber auch sichergestellt werden, dass die Ausübung eines Ehrenamtes für die Betroffenen keine materiellen Nachteile oder negative steuerrechtliche Folgen habe.
Bundeszuschüsse
Schließlich ging der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund auch auf die Aussage des Koalitionsvertrages ein, nach der "auch die Weiterentwicklung in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung dem Erfordernis der Schuldenregel des Bundes Rechnung tragen" muss. Rische wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zuschüsse des Bundes an die Rentenversicherung gesetzlich verankert und inhaltlich durch die nicht beitragsgedeckten Leistungen begründet sind. Jedes Abweichen hätte Kürzungen der Leistungen für die Rentenbezieher oder eine Erhöhung der Beiträge zur Folge.
Quelle: Pressemeldung Deutsche Rentenversicherung Bund
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