Swiss Life Vorsorge-Know-how: Rentenansprüche nach einer Scheidung
Swiss Life widmet sich im Januar unter www.swisslife.de/vorsorge dem Thema Altersvorsorge und Scheidung. Der Versicherer zeigt, welche Auswirkungen eine Trennung auf gesetzliche, betriebliche und private Rentenansprüche hat, gibt Tipps und erklärt die Neuregelung des Versorgungsausgleichs.
Der Versorgungsausgleich ist Bestandteil des deutschen Familienrechts und kommt bei einer Scheidung zum Tragen. Damit werden die während der Ehe vom Paar erworbenen Anwartschaften auf eine Rentenversicherung ausgeglichen. Im September 2009 wurde der Versorgungsausgleich neu geregelt, um die Aufteilung der Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten gerechter zu gestalten. Nun gilt, dass die Anrechte in dem Versorgungssystem geteilt werden, in dem sie entstanden sind. Das kann zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche oder private Altersversorgung sein.
"Seit der Reformierung des Versorgungsausgleichs erhält jeder der beiden Ex-Ehepartner ein eigenes Versorgungskonto bei dem jeweiligen Versorgungsträger. Dieses Prinzip nennt man "interne Teilung". Demnach werden auch Ansprüche aus betrieblicher und privater Altersvorsorge bereits bei der Scheidung weitestgehend vollständig und endgültig ausgeglichen", erklärt Dr. Alexander Klein, Jurist bei dem Swiss Life Tochterunternehmen Schweizer Leben PensionsManagement (SLPM) GmbH. "Früher wurden Anrechte - unabhängig davon, woher sie stammten - überwiegend in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben. Da diese Methode auf Prognosen beruhte, war sie aufwändig und fehleranfällig. Die Neuregelung des Versorgungsausgleichs soll für Transparenz und Gerechtigkeit bei der Aufteilung von Renten sorgen."
Unter www.swisslife.de/vorsorge informiert Swiss Life detailliert über Regelungen und Ausnahmen des Versorgungsausgleichs, gibt praktische Tipps, die im Fall einer Beziehungskrise helfen, den Überblick zu behalten und zeigt auf, was man beachten muss, damit der Start in einen neuen Lebensabschnitt unter guten Vorzeichen steht.
Quelle: Pressemeldung Swiss Life
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