Übermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer an die Deutsche Rentenversicherung
Damit die übermittelten Daten den zuständigen Stellen in der Finanzverwaltung zugeordnet werden können, besteht für die Deutsche Rentenversicherung die gesetzliche Verpflichtung, zusammen mit der Mitteilung über die Rentenzahlungen auch die sog. steuerliche Identifikationsnummer anzugeben. Diese neu eingeführte Nummer wurde ab August letzten Jahres jedem Bürger in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt.
Um das Verfahren für die Rentnerinnen und Rentner möglichst unbürokratisch zu gestalten, fragt die gesetzliche Rentenversicherung (aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung und entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben) bei dem Bundeszentralamt für Steuern nach der steuerlichen Identifikationsnummer und ordnet sie dann automatisch zu.
Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund konnte bei rund 430.000 Rentnerinnen und Rentnern die angefragte Nummer auf diesen Weg nicht ermittelt werden, so dass sie jetzt von der Deutschen Rentenversicherung direkt angeschrieben und um Mitteilung der übersandten steuerlichen Identifikationsnummer gebeten werden.
Diese Anfrage hat allein zum Ziel, seitens der Rentenversicherung der gesetzlichen Pflicht zur Übermittlung der Daten an die Finanzämter nachkommen zu können. Hierauf werden die Rentnerinnen und Rentner in dem Anschreiben hingewiesen. Diese Anfrage ist unabhängig davon, ob überhaupt eine Steuerpflicht besteht.
Die entsprechenden Schreiben werden von der Deutschen Rentenversicherung ab Mitte Juni 2009 versandt.
Quelle: Pressemeldung Deutsche Rentenversicherung Bund
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