Vorstandsvorsitzender Hartmann Kleiner vor der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund
Kleiner berichtete einleitend über den sinkenden Personalbedarf bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Gründe hierfür seien u. a. das Auslaufen wiedervereinigungsbedingter Aufgaben, eine Senkung des Personalbedarfs durch die von den Tarifparteien vereinbarte Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit sowie die gesetzlich vorgegebene jährliche Stellenverringerung nach dem Haushaltsgesetz.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund habe mit verschiedenen personalwirtschaftlichen Maßnahmen auf diese Situation reagiert, so Kleiner. Insbesondere durch die Vereinbarung eines "Maßnahmentarifvertrages" sei eine sozialverträgliche Reduzierung des Personalbestandes möglich gewesen. Damit verbunden sei auch eine Senkung der Personalkosten. Im Jahr 2008 seien in diesem Bereich insgesamt rund 70 Millionen Euro weniger ausgegeben worden als im Jahr 2004.
Kleiner berichtete weiter über neue Aufgabenfelder, die der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Gesetzgeber übertragen worden seien.
ELENA
Im Rahmen des Bürokratieabbaus werde künftig die schriftliche Anforderung von Entgeltnachweisen bei den Arbeitgebern entfallen. Sofern für einen Antrag auf Sozialleistungen Entgeltdaten erforderlich sind, sollen diese ab dem Jahr 2012 aus einer zentralen Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung Bund abrufbar sein, so Kleiner.
Ausweitung des Prüfdienstes
Der Gesetzgeber habe der Deutschen Rentenversicherung Bund für den Bereich der Künstlersozialversicherung ferner die Aufgabe übertragen, die Beitragszahlung der Unternehmen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz zu prüfen. Darüber hinaus wird die Prüftätigkeit der Unfallversicherungsträger zum 1. Januar 2010 auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übergehen, berichtet Kleiner.
Bekämpfung von Schwarzarbeit
Die Rahmenbedingungen für die Bekämpfung der Schwarzarbeit hätten durch Unterstützung der Deutschen Rentenversicherung Bund weiter verbessert werden können. Verschiedene Daten werden von der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg zentral gespeichert und stehen bei Prüfungen vor Ort auf elektronischem Wege zur Verfügung.
Sicherung von Wertguthaben aus flexiblen Arbeitszeitregelungen
Ein weiteres neues Arbeitsfeld für die Deutsche Rentenversicherung ergebe sich aus der Umsetzung des so genannten Flexi II-Gesetzes. In diesem Zusammenhang sei die Möglichkeit der Übertragung von Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund vorgesehen, die diese zu verwalten hat.
Abschließend machte Kleiner deutlich, dass sich die Deutsche Rentenversicherung unter dem Einfluss der fortschreitenden technischen Entwicklungen auch in den nächsten Jahren weiter verändern und hierauf mit zukunftsweisenden Lösungen reagieren werde.
Quelle: Pressemeldung Deutsche Rentenversicherung Bund
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