Weichenstellung für die Zukunft

13.09.2004 | Münster
Jetzt ist es beschlossen, das neue Alterseinkünftegesetz.

Das neue Alterseinkünftegesetz tritt zum 01.01.2005 in Kraft und ebnet den Weg für die vom Bundesverfassungsgesetz geforderte gesetzliche Neuregelung der Besteuerung von Renten und Pensionen. Im Gegenzug zur Besteuerung werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise steuerfrei gestellt.

Die Neuregelungen haben Auswirkungen auf die verschiedenen Altersvorsorgeformen. Bei klassischen Kapital bildenden Lebens- und Rentenversicherungen werden die Beiträge zukünftig nicht mehr steuerlich absetzbar sein und die Kapitalauszahlung wird steuerpflichtig werden. Nur zur Hälfte besteuert werden Erträge aus Verträgen, die frühestens nach 12 Jahren und zum Alter 60 oder später ablaufen. Dies alles gilt aber erst für Verträge mit Beginn ab Januar 2005. Noch gibt es die Steuerfreiheit als Vorteil der Kapital bildenden Lebens- und Rentenversicherungen.

Da langfristig alle Alterseinkünfte nachgelagert besteuert werden, lohnen sich vor allem die Vorsorgeformen, bei denen man steuerlich gefördert für später vorsorgen kann. Beispiel Private Rentenversicherung: Das Gesetz sieht vor, dass ab 2005 Beiträge zur Privaten Rentenversicherung als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar sind. Im Jahr 2005 werden bereits 60 Prozent der Beiträge bis zu maximal 12.000 Euro steuerfrei, steigend bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent: und maximal 20.000 Euro.

Voraussetzungen hierfür sind: Eine lebenslange Rentenzahlung aus der Privaten Rentenversicherung. Ein Kapitalwahlrecht ist nicht zulässig. Es muss Gewähr leistet werden, dass der Sparer das angesammelte Vermögen nicht vererben, veräußern oder beleihen kann.

Bei "alten" Verträgen, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, bleibt Ihnen die Steuerfreiheit der Kapitalauszahlung erhalten - sofern die Versicherung alle Bedingungen der bisherigen Steuerbegünstigung erfüllt. Genauer gesagt: Der Vertrag muss eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren haben und es müssen laufend Beiträge eingezahlt werden (mindestens 5 Jahresbeiträge).

Nähere Informationen zum Alterseinkünftegesetz und dessen Auswirkungen erhalten Sie bei Ihrem LVM-Servicebüro.

Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen

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