Weniger Betriebsrente für Waisen
Am 1. Januar tritt das Steueränderungsgesetz 2007 in Kraft. Betroffen davon sind auch betriebliche Versorgungszusagen mit Rentenleistungen für Waisen.
Bisher konnten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung unter anderem Waisenrenten für Kinder der versicherten Arbeitnehmer in der Ausbildung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zugesagt werden. Durch das Steueränderungsgesetz 2007 wird die Altersgrenze (Paragraf 32 EStG) ab dem nächsten Jahr auf die Vollendung des 25. Lebensjahres herabgesetzt.
Anerkennung der Versorgungszusage gefährdet
Wird in der Versorgungsordnung des Betriebes das 27. Lebensjahr genannt, ist ab dem kommenden Jahr die steuerliche Anerkennung als betriebliche Altersversorgung gefährdet. Es muss also eine Anpassung erfolgen. Kein Handlungsbedarf besteht, wenn in der Versorgungszusage nur auf das Gesetz Bezug genommen wird, ohne die dort festgelegten Altersgrenzen zu nennen.
Schutz der Kinder überprüfen
Unabhängig von der steuerlichen Seite kann die Gesetzesänderung für die Begünstigten Kinder fatale Auswirkungen haben. Immerhin wird am 1. Januar von einem Tag auf den anderen der Anspruch auf zwei volle Jahresrenten gestrichen. Dadurch können Studenten in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Viele junge Leute sind auch mit 25 Jahren und älter noch finanziell von ihren Eltern abhängig. Verstirbt einer von diesen, ist womöglich die Fortsetzung der Ausbildung gefährdet. Eltern sind daher gut beraten, privat vorzusorgen. Die dafür notwendigen Versicherungsbeiträge sind sehr niedrig. Das LVM-Servicebüro in Ihrer Nähe verrät Ihnen mehr darüber und hilft gern weiter. Wo Sie den nächsten LVM-Vertrauensmnann finden, können Sie unten links unter Eingabe vpn PLZ und Ort herausfinden.
Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen
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