Zur Berichterstattung von Plusminus
Der Bericht von Plusminus ist irreführend und verfälschend, da er auf einer unzutreffenden Betrachtungsweise beruht. Die Höhe der gesetzlichen Rente ist für die Frage, ob das Einkommen im Alter unter der Grundsicherungsgrenze liegt, nicht ausschlaggebend. Viele Bezieher einer niedrigen gesetzlichen Rente verfügen daneben über weitere Einkünfte, z.B. in Form einer Witwenrente, einer Betriebsrente, einer Beamtenpension oder einer Leistung aus einer privaten Versicherung. Wer z.B. daneben eine hohe Beamtenpension bezieht, ist trotz einer niedrigen gesetzlichen Rente im Alter nicht arm.
Fakt ist, dass gegenwärtig nicht einmal 2 % aller 65jährigen und älteren Menschen im Alter Leistungen der Grundsicherung beziehen. Selbst wenn sich diese Zahl - was nicht absehbar ist - in den nächsten 10 oder 20 Jahren verdoppeln oder verdreifachen sollte, wären dann allenfalls 6 % der Menschen von Altersarmut betroffen. Die Aussagen von Plusminus sind für uns deshalb in keiner Weise nachvollziehbar. Wir fordern das Magazin auf, die Berechnungsgrundlagen für seine Prognosen offenzulegen und so einer seriösen Prüfung zugänglich zu machen.
Quelle: Pressemeldung Deutsche Rentenversicherung Bund
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