Zurich PflegeRente schließt Vorsorgelücken

25.01.2010 | Bonn
Mit einer neuen Pflegeversicherung verstärkt die Zurich Gruppe Deutschland ihr Angebot der privaten Vorsorge. Die "PflegeRente" bietet mit einem bedarfsgerechten Leistungsangebot eine zuverlässige Absicherung gegen die finanziellen Risiken im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Flexibilität hinsichtlich des Absicherungsumfanges gewährleistet die Wahl zwischen einem Basis-, Klassik- oder Exklusiv-Schutz.

Damit werden die Pflegestufen I bis III kundenorientiert abgedeckt.

Zurich PflegeRente schließt Vorsorgelücken

Die neue Produktlinie ermöglicht eine Absicherung von der erheblichen Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I) bis hin zur Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III). Die PflegeRente Basis deckt die Pflegestufe III zu 100 % der vereinbarten Pflegerente ab und kann damit professionelle Pflege rund um die Uhr ermöglichen. Bei der PflegeRente Klassik wird zusätzlich zur Stufe III (100 %) auch Pflegestufe II (50 % der vereinbarten Pflegerente) abgesichert. Ergänzt werden kann die Klassik-Variante durch eine Beitragfreistellung ab Pflegestufe I. Die PflegeRente Exklusiv deckt darüber hinaus mit 25 % der vereinbarten Pflegerente die Pflegestufe I ab. In den Varianten Klassik und Exklusiv wird sogar bei Demenz eine Leistung von 50 % der vereinbarten Pflegerente erbracht. Voraussetzung für die Einstufung eines Pflegefalls ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder der Medic Proof GmbH (Dienstleister der privaten Krankenversicherer). Alternativ kann die Leistung auch nach einem Punktesystem beurteilt werden.

Einheitlicher Grundschutz

In allen drei Varianten der PflegeRente ist der Grundschutz einheitlich. Dieser gewährleistet einen sofortigen Versicherungsschutz bei Vertragsabschluss ohne Warte- oder Karenzzeiten sowie die Zahlung bei erstmaligem Leistungsanspruch innerhalb einer Woche und bis zu zwölf Monate rückwirkend. Der Abschluss ist bis zum 75. Lebensjahr möglich. Außerdem schützt die PflegeRente auch im Ausland, unbegrenzt in der EU und in der Schweiz; in den übrigen Ländern gilt ein Schutz von sechs Monaten. Kommt es zum Leistungsfall, muss der Kunde keine Beitragszahlung mehr tätigen.

Einen besonderen Vorteil bietet die Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Kunde hat dabei die Möglichkeit, seine PflegeRente um bis zu 20 Prozent der bestehenden Rente aufzustocken, wenn beispielsweise der Partner, der ihn pflegen sollte, verstirbt oder selbst zum Pflegefall wird. Er kann somit sein persönliches Pflegebedürfnis den gegebenen Umständen flexibel anpassen.

"Mit der neuen PflegeRente reagieren wir auf die gesetzlichen Gegebenheiten, die im Ernstfall nicht ausreichend Unterstützung liefern.", erklärt Dr. Michael Renz, Vorstand der Zurich Gruppe Deutschland. "Ein Pflegefall bringt große finanzielle Belastungen für die Betroffenen oder deren Angehörige mit sich und die gesetzliche Vorsorge deckt nur einen geringen Teil davon ab." So entsteht für eine 79-jährige Frau, die nach einem Schlaganfall eine 24-Stunden Betreuung benötigt und der höchsten Pflegestufe zugeordnet wird, trotz gesetzlichem Zuschlag sowie den bezogenen Renten von ihr und ihrem Mann, ein Betrag von 650 Euro, der zusätzlich monatlich aufgebracht werden muss. "Bei einem gesparten Vermögen von 20.000 Euro reicht das keine drei Jahre aus. Ein fataler Fehler, hier nicht zusätzlich privat vorzusorgen.", betont Renz.

Quelle: Pressemeldung Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft

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