Zuschussrente der uniVersa erleichtert Riestersparen

29.03.2006 | Nürnberg
Die uniVersa bietet zur Altersvorsorge eine neue Zuschussrente an, mit der flexibles Riestersparen möglich wird. Kunden entscheiden jederzeit frei, ob und gegebenenfalls wie viel sie für ihre Altersvorsorge investieren. Ändern sich die Lebenspläne, kann die Zuschussrente individuell daran angepasst werden. Für Kunden und Kundenberater ist die neue Form des Riestersparens der ideale Start für eine lebenslange Kundenbeziehung.

Flexibles Riestersparen

Um die volle staatliche Zulage von derzeit 114 Euro zu bekommen, müssen drei Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens investiert werden. Bei Geringverdienern und Teilzeitbeschäftigten reicht meist der Sockelbetrag von 60 Euro jährlich aus. Je Kind gibt es zusätzlich 138 Euro an Kinderzulage dazu. Wer Steuern sparen will, kann maximal bis zu 1.575 Euro jährlich steuerfrei in Riestervorsorge einzahlen. Vom Finanzamt gibt es dann bei der Einkommensteuer einen Teil der Beiträge wieder zurück. Insbesondere für Singles, Gutverdiener sowie Ehepaare ohne Kinder ist dies eine lukrative Option, um Steuern zu sparen.

Keine Zuschläge und staatliche Zugriffe

Wer in 2006 noch einen Vertrag abschließt, sichert sich für die gesamte Laufzeit den Garantiezins von 2,75 Prozent. Zusätzlich gibt es eine Überschussbeteiligung, die sich an den erwirtschafteten Gewinnen des Unternehmens orientiert. Werden die Beiträge in monatlichen Raten bezahlt, verzichtet die uniVersa auf die sonst üblichen Ratenzahlungszuschläge, was sich renditesteigernd auswirkt. Das angesparte Riesterguthaben ist komplett vor staatlichen Zugriffen geschützt und muss bei Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit sowie bei Unterhaltsverpflichtungen nicht aufgebraucht werden.

Zinsloses Darlehen für Eigenheim

Soll im Laufe des Lebens der Traum vom selbstgenutzten Eigenheim Wirklichkeit werden, bietet die Zuschussrente eine wertvolle Option. Sind bereits zwischen 10.000 und 50.000 Euro angespart, kann das Guthaben als zinsloses Darlehen in die Finanzierung eingebaut werden. Damit kann zum Beispiel ein teuerer Kredit im Nachrang vermieden und der Wegfall der Eigenheimzulage kompensiert werden. Das geliehene Kapital muss allerdings in gleichen Raten bis zum Rentenbeginn wieder einbezahlt werden.

Rente mit Teilauszahlung

Dann steht es als wichtiges Alterseinkommen wieder zur Verfügung und wird als lebenslange Rente ausbezahlt. Alternativ kann auch eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent gewählt werden. Der Starttermin ist flexibel und kann ab dem 60. Lebensjahr zum Beispiel auf den Beginn der gesetzlichen Rente abgestimmt werden.

Quelle: Pressemeldung uniVersa Lebensversicherung a.G.

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