Auf der 96. JuMiKo warnen die Bundesrechtsanwaltskammer sowie die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern vor einem bayerischen Antrag, das RDG zu lockern. Sie argumentieren, dass Rechtsschutzversicherer als kommerzielle Dienstleister den Mandantenschutz unterminieren und unvermeidbare Interessenkonflikte heraufbeschwören. Nur unabhängige Anwälte gewährleisten eine qualitativ hochwertige und transparente Beratung im Sinne der Ratsuchern. Die Kammern appellieren an Bund und Länder, den bestehenden gesetzlichen Rahmen zum Schutz der Verbraucher zu bewahren. um langfristig Rechtsschutz sicherzustellen.
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Rechtsberatung-Unabhängigkeit: BRAK und Landeskammern warnen vor deutlicher Gefährdung jetzt
Bei der 96. Zusammenkunft der Justizministerinnen und Justizminister bekräftigen Bundesrechtsanwaltskammer und regionale Kammerpräsidenten unisono die fundamentale Bedeutung des aktuellen Rechtsdienstleistungsgesetzes. Zahlreiche landesweite Stellungnahmen flossen in die Kritik am bayerischen Vorstoß ein, der nach Ansicht der BRAK die freie und unabhängige anwaltliche Beratung schwächen könnte. Sie rufen Bund und Länder zur Ablehnung.
Langjährige Erfahrung zeigt oftmals verzögerte Deckungszusagen trotz anwaltlicher Vertretung
Rechtsschutzversicherer agieren primär wirtschaftlich orientiert und setzen auf strikte Kostendisziplin sowie Ertragsoptimierung. Dies führt dazu, dass in ihrer Berater Tätigkeit Interessenkonflikte entstehen, ohne dass Mandantinnen und Mandanten umfassend über mögliche Zielkonflikte informiert werden. Häufig bleiben Deckungszusagen trotz anwaltlicher Vertretung aus, bis Versicherte wiederholt intervenieren. Ein solcher Ablauf schwächt das Vertrauen in den Rechtsschutz, da wirtschaftliche Interessen über den ordnungsgemäßen und unabhängigen Mandantenschutz gestellt werden. Gefährdet den transparenten Zugang zum Rechtsschutz.
Anwältinnen und Anwälte sichern Mandanteninteressen durch unabhängige, professionelle Rechtsvertretung
Eine Direktberatung durch Rechtsschutzversicherer begünstigt Interessenkonflikte, da Versicherer primär ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Mandanten droht dabei die willkürliche Ablehnung deckungspflichtiger Leistungen ohne unabhängige Gegenprüfung. Die Beauftragung eines eigenständigen Rechtsanwalts stellt sicher, dass sämtliche rechtlichen Schritte ausschließlich im Mandanteninteresse geplant und durchgeführt werden. Durch die berufsrechtliche Unabhängigkeit der Anwaltschaft bleiben die Kostenstrukturen transparent und der Zugang zum Rechtsschutz für alle Anspruchsberechtigten effektiv niedrigschwellig gestaltet.
RDG-Sicherungsmechanismen gewährleisten transparente, hochwertige Beratung und schützen Mandantenrechte effektiv
Gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unabhängig agieren, sämtliche Mandatsinhalte vertraulich behandeln und jede Form von Interessenkollision streng unterbinden. Diese berufsrechtlichen Vorgaben sind gesetzlich festgeschrieben und bilden eine solide Grundlage für vertrauenswürdige Rechtsberatung. Mandantinnen und Mandanten profitieren von klaren Qualitätsstandards, die neutralen Rat sicherstellen. Anders als bei Rechtsschutzversicherern, die als Wirtschaftsunternehmen primär an Gewinnorientierung gebunden sind, verhindert die berufsrechtliche Aufsicht systematische Interessenkonflikte und wahrt höchste Transparenz.
Dr. Wessels warnt vor zweifelhaften Interessenkonflikten durch Versichererinterne Trennungskonzepte
Dr. Ulrich Wessels, BRAK-Präsident, kritisiert den bayerischen Gesetzesentwurf als eine unzulässige Bevorzugung der Rechtsschutzversicherer und als begrenzten Nutzen zulasten der Mandantinnen und Mandanten. Offenbar sollen organisatorische Trennwände innerhalb der Versicherungskonzerne Interessenkonflikte isolieren, doch Wessels bezeichnet dieses Instrument als trügerisch. Er fordert die Justizminister von Bund und Ländern auf, sich geschlossen gegen das Vorhaben zu stellen, um die unabhängige anwaltliche Beratung im Interesse eines robusten Verbraucherschutzes zu sichern.
Hohes Niveau unabhängiger Beratung dank BRAK-Verteidigung des RDG erhalten
Die Bundesrechtsanwaltskammer verteidigt das Rechtsdienstleistungsgesetz energisch, um die Unabhängigkeit anwaltlicher Mandatsführung zu bewahren. Mandantinnen und Mandanten profitieren dadurch von professionell, transparent und unter Berücksichtigung klarer berufsrechtlicher Vorgaben erbrachter Rechtsberatung. Die gesetzlichen Normen verhindern Interessenkonflikte und gewährleisten Verbraucherschutz durch neutrales Handeln der Anwältinnen und Anwälte. Zugleich bleibt der Zugang zu qualitativ hochwertigen Rechtsdienstleistungen niedrigschwellig und verlässlich, wodurch das Vertrauen in das Rechtssystem nachhaltig gestärkt wird.

