Gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr ausreichend

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Die gesetzliche Rentenversicherung gehört in Deutschland zu den so genannten Pflichtversicherungen, in welche alle Arbeitnehmer zwangsläufig einzahlen müssen. Grundsätzlich gibt es für die Absicherung im Alter drei Säulen und die gesetzliche Rentenversicherung stellt eine davon dar.

Leider verliert diese Versicherung immer mehr an Bedeutung für den Beitragszahler, was unter anderem daran liegt, dass immer mehr ältere Menschen von Arbeitnehmern finanziert werden müssen. Dies bedeutet zugleich, dass die entsprechenden Rentenzahlungen zwangsläufig sinken müssen.

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet allerdings nicht nur eine Absicherung im Alter, sondern leistet unter anderem auch bei verminderter Erwerbsfähigkeit und wird weiterhin auch an die Hinterbliebenen ausgezahlt, und zwar im Todesfall des Versicherungsnehmers.

Auszahlung und Zusammensetzung der gesetzlichen Rentenversicherung

Wenn ein Versicherungsnehmer ein bestimmtes und gesetzlich festgeschriebenes Alter erreicht hat, dann hat er auch einen Anspruch auf die Auszahlung der gesetzlichen Altersvorsorge. Dies bedeutet, Versicherte, welche nach dem Jahr 1963 geboren wurden, müssen bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres eine Tätigkeit ausüben und können erst anschließend die gesetzliche Rente beziehen. Zugleich ist der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet, dass er seine Rente auch sofort beansprucht, denn die entsprechende monatliche Rente kann wesentlich erhöht werden, wenn der Versicherungsnehmer länger arbeitet. Zeitgleich kann umgekehrt auch die Rente verringert werden, beispielsweise wenn der Versicherungsnehmer bereits vorzeitig seine Rente beansprucht. In diesem Fall verringert sich die monatliche Zahlung um 0,3 Prozent pro Monat.

Allgemein setzt sich die Höhe des gesetzlichen Rentenanspruchs hauptsächlich aus der Dauer der Einzahlung und des jährlich ermittelten Durchschnittseinkommens zusammen.

Private Absicherung

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oftmals nicht ausreichend sind, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, was unter anderem auch an steigenden Lebenshaltungskosten liegt. Weiterhin kann kein Versicherungsnehmer wissen, ob er auch tatsächlich bis zum Erreichen des Rentenalters erwerbsfähig bleibt.

Aus diesem Grund empfehlen Experten, dass jeder Versicherungsnehmer, nach Möglichkeit bereits in jungen Jahren, eine private Absicherung für das Rentenalter abschließt, wobei sich vorrangig die Riester Rente empfiehlt. Mit Hilfe dieser Riester Rente kann der Versicherungsnehmer seine monatliche gesetzliche Rente aufstocken.

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Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: paul prescott

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