Spieler erhält realistische Aussichten auf die Rückerstattung illegaler Glücksspielverluste

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Ein deutscher Spieler, der von Juni 2013 bis Oktober 2020 auf den Websites bwin.com und premium.com rund 194.000 Euro verloren hatte, erzielte vor dem Landgericht Bremen einen Teilerfolg gegen ElectraWorks Limited. Das Gericht erklärte die geschlossenen Online-Casino-Verträge für nichtig, weil sie gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2012 sowie das EuGH-Urteil von April 2026 und das vor Juli 2021 bestehende Verbot verstießen. CLLB Rechtsanwälte machten die Rückzahlung gerichtsfest.

Deutscher Spieler erhält Rückzahlung nach illegalem Glücksspiel über bwin.com

Im Zeitraum von Juni 2013 bis Oktober 2020 nahm eine Person in Deutschland über die Glücksspielseiten bwin.com und premium.com an Online-Casinoangeboten teil und verlor insgesamt rund 194.000 Euro. Da der Spieler nicht wusste, dass Online-Glücksspiele bis zum 30. Juni 2021 in Deutschland verboten waren, setzte er die Einsätze fort. Das Landgericht Bremen befand diesen Rechtsverstoß für gegeben und erklärte die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge aufgrund der fehlenden Erlaubnis für unwirksam.

Spieler erhält Rückzahlung von ElectraWorks nach Verstoß gegen Glücksspielverbot

In seiner ausführlichen Begründung wies das Landgericht Bremen darauf hin, dass § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags in der Fassung von 2012 ein generelles Verbot für Online-Glücksspiel in Deutschland enthält. ElectraWorks Limited habe dieses Verbot über die Plattformen bwin.com und premium.com systematisch umgangen. Daraus folge, dass die zugrunde liegenden Verträge als nichtig zu betrachten seien. Dem Kläger stehe deshalb ein Anspruch auf Rückzahlung seiner eingebrachten Einsätze zu.

Europäischer Gerichtshof weist Angriffe von ElectraWorks Limited klar zurück

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 16. April 2026 klargestellt, dass das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen nicht gegen EU-Recht verstößt. Diese Feststellung bestätigt die Auslegung des Landgerichts Bremen, wonach entsprechende Verträge nichtig sind, und sichert so die Verbindlichkeit der nationalen Regelungen. Gleichzeitig schließt das Urteil alle Versuche von ElectraWorks Limited aus, die Zulässigkeit des deutschen Glücksspielverbots anzufechten oder eine europäische Überprüfung der Maßnahme zu erzwingen.

EU-Mitgliedsstaaten müssen ausländische Glücksspiel-Lizenzen nicht automatisch in Deutschland anerkennen

Nach Ansicht des Gerichts entfaltete die von Gibraltar stammende Lizenz für die Anbieterin keinerlei Wirkung auf deutschem Territorium. EU-Mitgliedsstaaten seien nicht verpflichtet, behördliche Zustimmungen anderer Staaten anzuerkennen, weshalb die Genehmigung rechtlich irrelevant blieb. Selbst wenn man hypothetisch eine Unwirksamkeit des nationalen Online-Glücksspielverbots unterstellte, hätte ElectraWorks Limited vor Eröffnung des Geschäfts eine inländische Zulassung beantragen müssen, was jedoch unterblieb und somit zum Scheitern führte.

Kettenverlinkung von Casino- und Sportwettenangeboten verletzt deutsches Verlinkungsverbot strikt

Das geltende Verlinkungsverbot untersagte Anbietern von Online-Glücksspielen, Casinospiele und Sportwetten auf derselben Internetpräsenz anzubieten oder durch interne Links zu verknüpfen. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber die klare Trennung verschiedener Glücksspielarten erreichen und den Spielerschutz stärken. ElectraWorks Limited missachtete diese Vorgabe jedoch, indem sie beide Produktsegmente miteinander verband. Aufgrund dieser unerlaubten Domainverknüpfung erklärte das Landgericht Bremen die entsprechenden Verträge für nichtig.

Rückzahlungsanspruch bleibt trotz verbotener Glücksspielteilnahme und fehlender Kenntnis bestehen

Das Landgericht verdeutlichte, dass die Forderung des Klägers auf Rückzahlung seiner Verluste nicht daran scheitert, dass er an illegalen Spielen teilgenommen hat. Es bestand nach Ansicht der Richter kein Anhaltspunkt dafür, dass der Spieler das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Verbot kannte oder bewusst ignorierte. Folglich können Einwendungen des Anbieters gegen die Auszahlung nicht aufrechterhalten werden, und die Ansprüche des Geschädigten auf Rückerstattung der eingezahlten Beträge sind rechtlich durchsetzbar.

CLLB-Anwalt Kainz betont große Chancen auf Rückzahlung verbotener Glücksspielverluste

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Alexander Kainz signalisiert das Urteil des Bremer Landgerichts, dass Verbraucher ihre verlorenen Einsätze aus unrechtmäßigen Online-Casinospielen zurückfordern können. Er hebt hervor, dass ohne eine gültige deutsche Lizenz sämtliche Einsätze als getätigt ohne Rechtsgrund gelten. Diese Entscheidung stärkt die Position der Spieler und erhöht den Druck auf Betreiber, die gesetzlichen Anforderungen im deutschen Glücksspielmarkt einzuhalten, um rechtliche Risiken zu vermeiden und Kunden fair zu behandeln, sicherzustellen, transparent.

Das Bremer Landgerichtsurteil eröffnet Betroffenen, die bei Online-Glücksspielanbietern ohne deutsche Lizenz Verluste erlitten haben, eine realistische Chance auf vollständige Rückerstattung ihrer Einsätze. Zugleich markiert es einen wegweisenden Präzedenzfall im nationalen Glücksspielrecht, der unlizenzierte Betreiber wirksam in die Schranken weist. Für User bedeutet dies, künftig nur geprüfte und zugelassene Plattformen zu verwenden und bei Verdacht auf illegale Angebote ihre Ansprüche juristisch verteidigen zu lassen. Verbraucherrechte werden nachhaltig gestärkt und rechtlich gesichert.

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