Gericht rügt versteckte Treuhänderklausel im Kleingedruckten der Allianz RiesterRente InvestGarantie.

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Die Allianz sieht sich einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegenüber, nachdem er die Leistungen für einen Riester-Policenbesitzer gekürzt hat. In wenigen Wochen soll das Gericht ein Urteil verkünden.

Umstrittene Klausel: Allianz kürzt Renten, Verbraucherzentrale reagiert

Durch eine in der Branche weit verbreitete Treuhänderklausel sah sich die Anbieterin dazu berechtigt, Rentenzahlungen, die vertraglich vereinbart waren, einseitig zu kürzen. Im letzten September wurde die Allianz von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dazu aufgefordert, die umstrittene Klausel nicht weiter anzuwenden. Da die Allianz dieser Mahnung nicht Folge leistete, reichten die Verbraucherschützer Klage ein.

Riester-Rentenkürzung bei Allianz und Zurich

2006 wurde einem Kunden eine Rentenversicherung der Allianz mit staatlicher Förderung, die „Riester Rente Invest Garantie“, angeboten. Diese sah eine Rentenzahlung von monatlich 38,74 Euro für jeden 10.000 Euro Versicherungswert vor. Die Allianz hat den Rentenfaktor jedoch um etwa ein Fünftel auf nunmehr 30,84 Euro pro 10.000 Euro Policenwert gesenkt.

In einem vergleichbaren Verfahren musste das Landgericht Köln über eine Klausel des Versicherungsanbieters Zurich Deutscher Herold entscheiden. Das Gericht erklärte die betreffende Regelung, die eine um etwa 25 Prozent reduzierte Riester-Police auf Basis von Investmentfonds vorsah, für nichtig. Zurich hat gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Köln Berufung eingelegt.

Allianz: Kontroverse um Versicherungsklausel entfacht

Die Allianz begründete ihre Entscheidung der Verbraucherzentrale zufolge mit dem „Abnehmen der Zinseinnahmen am Kapitalmarkt“ und „der anhaltenden aktuellen Phase niedriger Zinsen“. Nach der Kundenbeschwerde erklärte die Allianz zwar, dass der Rentenfaktor unter veränderten Bedingungen wieder angehoben werden könne, jedoch blieben die genauen Umstände und Berechnungsfaktoren ungenannt. Die Allianz äußert sich nicht zum laufenden Gerichtsprozess.

Niels Nauhauser, ein Finanzfachmann bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, weist darauf hin, dass Versicherer aktuell ihre Rentenzusagen untergraben wollen, indem sie sich auf eine ungünstige Klausel im Vertragskleingedruckten stützen.

Rechtswidrige Treuhänderklausel? Allianz von Verbraucherschützern angefochten

Nauhauser von der Verbraucherzentrale äußert, dass die Treuhänderklausel der Allianz unrechtmäßig ist. Er gibt zu, dass Rentenkürzungen unter bestimmten Voraussetzungen aufsichtsrechtlich gestattet sind, dennoch geht die Klausel zu Lasten der Versicherten, da sie gegen das Äquivalenzprinzip verstößt: Der Versicherer hat einseitig das Recht, die Rente zu kürzen, ohne sich verbindlich zur Rentenerhöhung zu verpflichten, wenn sich die Lage wieder ändert.

Mit ihrem Rechtsstreit wollen die Verbraucherschutzvertreter durchsetzen, dass Kunden das Recht auf Nachzahlungen bekommen. Sie sehen die weitreichenden Folgen dieses Falles.

Großangelegter Riester-Skandal: Millionen Verträge involviert

Schätzungen zufolge könnten rund 700.000 Riester-Policen der Allianz von dieser Thematik betroffen sein. Je nach Umfang der betroffenen Rentenversicherungen könnten sogar mehrere Millionen Verträge einer Prüfung unterzogen werden. Der Versicherungsverband GDV teilt mit, dass am Markt insgesamt gut 41 Millionen Rentenversicherungen existieren.

Entgegen der Position der Verbraucherschützer unterstreicht Jörg Asmussen, der Hauptgeschäftsführer des GDV, dass derartige Anpassungen im Grunde genommen zulässig seien, jedoch nur für nicht garantierte Leistungen wie Überschuss- und Fondsguthaben. Die Nutzung solcher Klauseln unterscheide sich nach Anbieter und Verträgen.

Riester-Rente unter Beschuss – Allianz und andere in der Kritik

Die Riester-Rente wird aufgrund hoher Kosten, Komplexität und geringer Renditen seit Jahren kritisiert. Die Allianz hat dennoch mehr als zehn Millionen Versicherungen unter ihrem Siegel, womit sie die Marktführerschaft innehat.

Um die private Vorsorge fürs Alter zu stärken und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen, plant die Bundesregierung eine Reform der Förderrente. Eine Expertenkommission wurde eingesetzt, um Alternativen zum derzeitigen Riester-Modell zu diskutieren und konkrete Reformideen zu erarbeiten.

InvestGarantie-Kontroverse: Bafin wartet auf BGH-Urteil zur Allianz RiesterRente

Laut Berichten aus Finanzkreisen ist die Bafin, die für die Überwachung des Verbraucherschutzes verantwortlich ist, auf das Thema der Kürzung von Rentenzahlungen aufmerksam geworden. Obwohl die Finanzaufsichtsbehörde derzeit keine laufenden Verfahren kommentiert, wird sie nach einem höchstrichterlichen Urteil prüfen, ob es notwendig ist, dass die Versicherer Maßnahmen ergreifen müssen.

Der Verbraucherschützer Nauhauser rechnet damit, dass Versicherungsunternehmen in Zukunft vermehrt mit Abmahnungen und Klagen konfrontiert werden. Seine Hoffnung ist es, dass dieses Thema schließlich eine so große Tragweite erreicht, dass es vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird und zu einem wichtigen Urteil führt.

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