Notwendige Schritte bei der Erstellung eines Ehevertrags: Notarielle Beurkundung und Überprüfung

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Ein Ehevertrag kann für Paare von großer Bedeutung sein, um die individuellen Folgen im Falle einer Scheidung oder eines Todesfalls festzulegen. Die Ehepartner haben die Freiheit, selbst zu entscheiden, welche Regelungen sie in den Vertrag aufnehmen möchten. Häufig geht es um die Aufteilung des Vermögens, die Änderung des Güterstands von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung oder die Regelung von Unterhalt und Versorgungsausgleich. Insbesondere für Paare, bei denen ein Partner selbständig ist und ein Unternehmen oder eine Praxis besitzt, kann ein Ehevertrag von großer Bedeutung sein. Denn bei einer Scheidung wird die Wertsteigerung des Unternehmens zwischen den Eheleuten aufgeteilt, was die Existenz des Betriebs gefährden kann. Interessanterweise muss ein Ehevertrag nicht zwingend vor der Hochzeit abgeschlossen werden, sondern kann auch nachträglich vereinbart werden.

Sittenwidrigkeit: Worauf beim Ehevertrag achten?

Die Erstellung eines Ehevertrages erfordert mehr als nur das Aufschreiben und Unterschreiben der einzelnen Punkte. Damit der Vertrag rechtlich bindend ist, muss er gemäß § 1410 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von einem Notar beurkundet werden. Darüber hinaus kann der Vertrag unwirksam sein, wenn er als sittenwidrig betrachtet wird, beispielsweise wenn ein Partner den anderen über finanzielle Verhältnisse getäuscht oder zur Unterschrift gezwungen hat.

In der Regel erstellt der Notar den Ehevertrag entsprechend den individuellen Wünschen des Paares. Es ist jedoch ratsam, den Vertrag vor der Unterzeichnung gründlich zu überprüfen. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Ehevertrag nicht unwiderruflich ist und sich bei Änderungen der familiären Situation jederzeit anpassen lässt. Bei komplexen rechtlichen Fragen ist es außerdem empfehlenswert, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

Gesetzliche Regelungen: Ehepartner behalten ihr vorheriges Vermögen

Ohne Ehevertrag greifen die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Gemäß § 1363 Abs. 1 leben verheiratete Paare in einer Zugewinngemeinschaft, was bedeutet, dass das Vermögen, das vor der Ehe erworben wurde, auch weiterhin dem jeweiligen Partner gehört.

Wenn es zu einer Scheidung kommt, wird der während der Ehe erworbene Vermögenszuwachs zwischen beiden Partnern gleichmäßig aufgeteilt. Das bedeutet, dass, wenn einer der Partner vor der Ehe eine Immobilie besaß, er auch nach der Eheschließung weiterhin Eigentümer bleibt. Steigt jedoch der Wert der Immobilie während der Ehe, wird die Differenz bei einer Scheidung zwischen den Partnern aufgeteilt.

Kein Ehevertrag: Aufteilung von Rentenansprüchen bei Scheidung

Bei einer Scheidung ohne entsprechende Regelung im Ehevertrag erfolgt eine Aufteilung der Versorgungsanrechte, darunter auch Rentenansprüche. Diese Regelung tritt in Kraft, wenn das Paar mindestens drei Jahre verheiratet war. Das Ziel ist es, beiden Partnern gleiche Versorgungsanrechte zu gewähren. Insbesondere Frauen, die aufgrund der Kindererziehung ihre berufliche Karriere geopfert haben, profitieren von dieser Regelung.

Der Vorsorgeausgleich betrifft nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch andere Formen von Versorgungsanrechten wie berufsständische Versorgungseinrichtungen, Beamtenversorgung, private Rentenversicherungen oder Betriebsrenten. Wenn sich Paare vor dem Renteneintritt scheiden lassen, wird der Vorsorgeausgleich nicht in Geld, sondern durch die Aufteilung der erworbenen Rentenpunkte und Rentenanwartschaftszeiten geregelt.

Durch einen Ehevertrag haben Paare die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich auszuschließen oder andere Vorsorgeregelungen zu treffen. Insbesondere Frauen sollten laut Experten der IDEAL Versicherung nicht auf den Versorgungsausgleich verzichten oder andere finanzielle Maßnahmen ergreifen, um auch im Alter eine finanzielle Absicherung zu haben.

Finanzielle Absicherung: Ehevertrag als Lösung für Paare

Mithilfe eines Ehevertrags können Paare ihre individuelle finanzielle Sicherung festlegen und klare Vorgaben für den Fall einer Scheidung oder des Todes machen. Dies beinhaltet die Aufteilung des Vermögens, die Änderung des Güterstands sowie Regelungen bezüglich des Unterhalts und des Versorgungsausgleichs.

Es ist von größter Wichtigkeit, dass der Vertrag vor der Unterzeichnung einer gründlichen Prüfung unterzogen wird und von einem Notar beglaubigt wird, um seine Rechtsverbindlichkeit sicherzustellen. Wenn kein Ehevertrag vorliegt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB, die eine gleichmäßige Verteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens vorsehen. Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der Rentenansprüche und kann durch Vereinbarungen im Ehevertrag ausgeschlossen oder angepasst werden.

Durch die Flexibilität eines Ehevertrags können Paare den Vertrag jederzeit anpassen, um auf Veränderungen in ihrer familiären Situation zu reagieren und sicherzustellen, dass ihre Interessen gewahrt bleiben.

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