Rentenantrag: Verletztenrente im Antrag angeben, um Rückforderungen zu vermeiden

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Ein aktuelles Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) Darmstadt vom 20. März 2024 (L 5 R 121/23) stellt heraus, dass Rentnerinnen und Rentner bei der Antragstellung ihrer Rente besonders gewissenhaft vorgehen sollten. In einem konkreten Fall führte eine unvollständige Angabe in einem Rentenantrag aus dem Jahr 2009 zu einer Nachforderung der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von über 80.000 Euro.

Rentner beantragt Altersrente ohne Nennung der Verletztenrente

Im vorliegenden Fall bezog der Rentner aufgrund eines Arbeitsunfalls seit den 1960er-Jahren eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Trotzdem gab er im Jahr 2009 in seinem Rentenantrag nicht an, dass er bereits eine Verletztenrente bezieht.

Normalerweise werden beide Renten angerechnet und gekürzt, wenn der Freibetrag überschritten wird. Da die DRV jedoch nicht über den Bezug der Verletztenrente informiert wurde, konnte keine Kürzung erfolgen. Erst 2018 erhielt die DRV Kenntnis von der Erhöhung der Verletztenrente und kürzte die Rente rückwirkend. Jetzt fordert sie die zu viel ausgezahlte Rente in Höhe von über 80.000 Euro vom Rentner zurück.

Das Gericht stellte fest, dass der Rentner grob fahrlässig gehandelt hat, indem er die Verletztenrente nicht im Rentenantrag angegeben hat. Da grobe Fahrlässigkeit vorliegt, greift in diesem Fall keine Verjährung, und die Rückforderung der überzahlten Rente in Höhe von 80.000 Euro ist gerechtfertigt.

Rentenbezieher: Sorgfältige Antragstellung für finanzielle Sicherheit

Das aktuelle Urteil des Hessischen Landessozialgerichts betont die Wichtigkeit von genauen Angaben im Rentenantrag. Besonders Rentner, die sowohl eine Verletztenrente als auch eine Altersrente beziehen, sollten bei der Antragstellung besonders vorsichtig sein. Die Deutsche Rentenversicherung fragt im Antragsformular gezielt nach weiteren Leistungen, die immer vollständig und korrekt angegeben werden müssen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, handelt grob fahrlässig und muss möglicherweise mit Nachforderungen der Rentenversicherung rechnen.

Wenn Sie Fragen zum Rentenantrag haben, sollten Sie sich an einen Rentenberater wie Andreas Islinger von Ecovis wenden. Durch eine professionelle Beratung können Sie mögliche Rückzahlungen vermeiden und Ihre finanzielle Sicherheit gewährleisten. Investieren Sie daher in eine qualifizierte Beratung, um auf der sicheren Seite zu sein.

Beratung für Rentenbezieher: Schutz vor hohen Rückzahlungen und Unsicherheit

Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts verdeutlicht die Bedeutung von präzisen und vollständigen Angaben im Rentenantrag. Wer diese Vernachlässigt, handelt grob fahrlässig und muss mit möglichen Rückforderungen der Rentenversicherung rechnen. Rentenbezieher sollten daher bei der Antragstellung äußerst gewissenhaft agieren und im Zweifelsfall professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Eine qualifizierte Beratung kann finanzielle Belastungen vermeiden und Sicherheit für die Zukunft schaffen.

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